Die häufigste Frage vor der Bestellung lautet nicht „welches Auto“, sondern „wann muss ich bezahlen und ist mein Geld sicher“. Die kurze Antwort: Sie zahlen erst, wenn Ihr Fahrzeug beim Händler steht, direkt an den Markenhändler, nie im Voraus. Hier erklären wir den Ablauf im Detail, und was in den seltenen Fällen passiert, in denen etwas schiefgeht.

  • Keine Vorkasse: Bis das Fahrzeug beim Händler steht, fließt kein Geld.
  • Kaufpreis an den Markenhändler: Kaufvertrag und Rechnung kommen vom deutschen Vertragshändler.
  • Ludego bleibt Ansprechpartner: Vor, während und nach der Bestellung. Auch im Ernstfall.

Wann Sie bezahlen

Bis zum Kaufvertrag zahlen Sie nichts

Die Anfrage im Konfigurator ist unverbindlich und jederzeit änderbar. Der Vermittlungsauftrag, den Sie uns unterschrieben mit einer Ausweiskopie zurücksenden, ist kostenfrei. Auch der Kaufvertrag, den Sie vom Händler erhalten, löst keine Zahlung aus. Er ist eine verbindliche Bestellung zum garantierten Preis in Ihrer Konfiguration, mehr nicht.

Während der Produktion zahlen Sie nichts

Je nach Hersteller vergehen zwischen Bestellung und Ankunft beim Händler ein bis neun Monate. In dieser Zeit fließt kein Geld. Es gibt keine Anzahlung für ein Fahrzeug, das noch nicht existiert.

Bezahlt wird, wenn Ihr Fahrzeug beim Händler steht

Wann genau die Rechnung kommt, hängt von Marke und Händler ab. Bei BYD und Volkswagen erhalten Sie die Rechnung zusammen mit den Fahrzeugpapieren. Bei Stellantis-Marken wie Peugeot, Citroën oder Opel legt das der jeweilige Händler fest. Für alle Marken gilt dieselbe Grenze: Sie zahlen nie, bevor das Auto beim Händler steht und Sie es zu diesem Zeitpunkt auch selbst dort abholen könnten. Bei einer Finanzierung überweist die Bank den Betrag direkt an den Händler, Sie zahlen ab Übergabe Ihre Raten. Beim Leasing zahlt der Leasinggeber, Sie zahlen die Leasingrate.

Warum Sie vor der Lieferung durch die Spedition bezahlen

Die Lieferung bis vor Ihre Haustür ist ein zusätzlicher Service. Bei den meisten Marken übernehmen wir sie mit unserem Logistikpartner, bei manchen Marken hat der Händler eine eigene Spedition. In beiden Fällen muss der Kaufpreis beim Händler eingegangen sein, bevor das Fahrzeug auf den Transport geht. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits alle Unterlagen des Fahrzeugs bei sich, und das Auto steht fertig beim Händler. Da wir ausschließlich mit deutschen Markenhändlern arbeiten, besteht ab diesem Punkt kein Risiko mehr für Sie. Das gilt auch für den Fall, dass ein Händler in die Insolvenz geht. Was dann im Einzelnen passiert, erklären wir im Abschnitt zur Händler-Insolvenz. Wie die Lieferung selbst abläuft, lesen Sie unter Lieferung & Übergabe.

An wen Sie bezahlen

Den Betrag aus dem Kaufvertrag überweisen Sie immer direkt an den Markenhändler, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Ludego ist nicht Vertragspartner des Kaufvertrags. Unsere Vermittlung ist für Sie kostenfrei; unser Anteil wird nach erfolgreicher Abwicklung mit dem Händler abgerechnet, nicht mit Ihnen.

Eine Ausnahme gibt es: Bestellen Sie zusätzlich Zubehör oder Leistungen separat bei Ludego, etwa Winterräder oder anderes Zubehör, stellen wir Ihnen dafür eine eigene Rechnung. Der Kaufpreis des Fahrzeugs geht davon unberührt immer an den Händler.

Die Fahrzeugrechnung und die Bankverbindung, auf die Sie den Kaufpreis überweisen, gehören dem Händler und stehen auf seinem Briefpapier. Erhalten Sie jemals eine Aufforderung, den Kaufpreis an Ludego oder auf ein Konto zu überweisen, das nicht zum Händler aus Ihrem Kaufvertrag gehört, rufen Sie uns an, bevor Sie überweisen: +49 2241 261557-0.

Was passiert, wenn der Händler insolvent wird?

Was hier beschrieben ist, gilt für jeden Neuwagenkauf bei jedem Händler in Deutschland, nicht nur für eine Bestellung über Ludego. Das Risiko entsteht immer dann, wenn Sie bezahlt haben, das Fahrzeug aber noch nicht existiert oder nicht greifbar ist. Wer Monate vor der Lieferung den vollen Preis anzahlt, ist im Insolvenzfall ein normaler Gläubiger und bekommt sein Geld meist nur anteilig zurück. Der Unterschied liegt allein im Zahlungszeitpunkt: Bei uns fließt Geld erst, wenn das Fahrzeug beim Händler steht. Im Einzelnen:

Vor dem Kaufvertrag

Sie haben nichts bezahlt und nichts unterschrieben, was Sie bindet. Kann ein Händler das Fahrzeug nicht mehr zum vereinbarten Preis liefern, erlischt der Vermittlungsauftrag ohne Kosten. Wir fordern den Kaufvertrag bei einem anderen Partnerhändler an.

Nach dem Kaufvertrag, vor der Zahlung

Auch hier ist kein Geld geflossen. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob der Vertrag erfüllt wird. Wird er nicht erfüllt, entfällt Ihre Zahlungspflicht. Sie stehen dann ohne Fahrzeug da, aber ohne finanziellen Verlust, und wir besorgen Ihnen ein neues Angebot.

Nach der Zahlung, vor der Übergabe

Wenn Sie bezahlen, steht das Fahrzeug fertig beim Händler, die Fahrzeugpapiere liegen bei Ihnen, und Sie könnten es zu diesem Zeitpunkt selbst abholen. Es geht kein Geld für ein Auto raus, das noch nicht existiert oder noch unterwegs ist. Der Händler ist ein deutscher Markenvertragshändler, das Fahrzeug ist auf Sie bestimmt und dokumentiert. Damit sind Sie auch in diesem Zeitfenster auf der sicheren Seite.

Nach der Übergabe

Das Fahrzeug gehört Ihnen. Die Herstellergarantie für Fahrzeug und Akku gilt unabhängig vom verkaufenden Händler in jeder Vertragswerkstatt der Marke. Nur die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen den Händler und kann bei einer Insolvenz ins Leere laufen. Beim Neuwagen ist auch dieser Fall über die Herstellergarantie abgedeckt. Beim Gebrauchtwagen ist die Situation eine andere: Dort ist die Gewährleistung des Händlers oft der einzige Anspruch, und der fällt mit der Insolvenz weg.

Dazu kommt: Wir arbeiten ausschließlich mit deutschen Markenvertragshändlern, die an das Vertriebsnetz des Herstellers gebunden sind, nicht mit freien Importeuren oder Zwischenhändlern.

Haben wir Erfahrung mit Händler-Insolvenzen?

Ja. Wie derzeit in der Presse zu lesen ist, gibt es einige größere Händler-Insolvenzen, und auch wir haben schon erlebt, dass ein Partnerhändler insolvent wurde. In allen Fällen haben unsere Kunden ihr Fahrzeug erhalten. Der Hersteller hat in der Regel selbst ein Interesse daran, dass bestellte Fahrzeuge ausgeliefert werden. Zusätzlich haben Sie mit uns einen weiteren Ansprechpartner, der sich um Ihr Anliegen kümmert und den Kontakt zu Hersteller und Insolvenzverwalter hält.

Ärgerlich ist eine Händler-Insolvenz nach der Bestellung trotzdem: Die Lieferzeit läuft bereits, unter Umständen müssen Sie neu in den Bestellpool, und die Konditionen können sich in der Zwischenzeit geändert haben. Finanziell sind Sie aber immer auf der sicheren Seite, solange Sie nicht vor dem Eintreffen des Fahrzeugs bezahlen.

Sollten Sie selbst von einem solchen Fall betroffen sein, auch ohne Bestellung über Ludego, helfen wir Ihnen gerne weiter: +49 2241 261557-0 oder info@ludego.com.

Was passiert, wenn Ludego ausfällt?

Nichts, was Ihren Kauf betrifft. Ihr Kaufvertrag besteht direkt mit dem Händler und gilt unverändert. Es liegt kein Geld von Ihnen bei uns. Haben wir Ihnen Lieferung und Zulassung schriftlich per Servicebestätigung zugesagt, bleibt das Fahrzeug trotzdem beim Händler abholbar; die Zulassung kann jede Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren vornehmen. Die Kosten für diesen Service sind im Preis enthalten, und wir haben Vorkehrungen getroffen, dass diese Leistungen auch dann erbracht werden, sollte Ludego ausfallen.

Was passiert, wenn der Hersteller in Schwierigkeiten gerät?

Garantie, Software-Updates und Ersatzteile hängen am Hersteller, nicht am Händler. Wir führen Marken mit eigenem deutschen Vertriebs- und Werkstattnetz. Bei jungen Marken sagen wir Ihnen vor der Bestellung offen, wie die Service-Situation in Deutschland aussieht. Ihre Zahlungsseite ändert sich dadurch nicht: Bezahlt wird auch hier erst, wenn das Fahrzeug da ist.

Sicher überweisen: vier Regeln

  1. Rechnung mit Kaufvertrag abgleichen. Händlername, Fahrgestellnummer und Betrag müssen zu Ihrem Kaufvertrag passen.
  2. Bankverbindung prüfen. Die IBAN gehört zum Händler aus dem Kaufvertrag. Eine „geänderte Bankverbindung“ per E-Mail ist das häufigste Betrugsmuster beim Autokauf. Im Zweifel rufen Sie uns an, nicht die Nummer aus der Mail; wir gleichen die Angaben mit dem Händler ab.
  3. Überweisungslimit rechtzeitig anpassen. Viele Banken begrenzen Tagesüberweisungen auf 5.000 bis 10.000 €. Erhöhen Sie das Limit einige Tage vor der Rechnung oder nutzen Sie eine Echtzeitüberweisung.
  4. Kein Geld auf Zuruf. Weder Ludego noch der Händler fordern Sie telefonisch oder per Messenger zu einer sofortigen Zahlung auf. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail oder per Post. Prüfen Sie immer Kontonummer und Angaben; die IBAN des Händlers finden Sie meist auch auf dem Kaufvertrag oder auf seiner Webseite. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich einfach bei uns, und wir prüfen das für Sie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anfrage, Vermittlungsauftrag und Kaufvertrag kosten Sie nichts.
  • Bezahlt wird erst, wenn das Fahrzeug beim Händler steht und Sie es dort auch selbst abholen könnten. Der genaue Zeitpunkt der Rechnung hängt von Marke und Händler ab.
  • Den Kaufpreis überweisen Sie immer direkt an den Markenhändler. An Ludego zahlen Sie nur separat bestelltes Zubehör oder Leistungen.
  • Bei Finanzierung oder Leasing zahlt die Bank an den Händler.
  • Die Hauslieferung ist ein Ludego-Service und startet nach Zahlungseingang beim Händler.
  • Herstellergarantie gilt in jeder Vertragswerkstatt der Marke, unabhängig vom verkaufenden Händler.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinem Geld, wenn der Händler insolvent wird?

Bei Ludego zahlen Sie erst, wenn Ihr Fahrzeug beim Händler steht. Wird ein Händler vorher zahlungsunfähig, ist kein Geld von Ihnen geflossen; wir besorgen Ihnen ein neues Angebot bei einem anderen Partnerhändler. Nach der Übergabe gehört Ihnen das Fahrzeug, und die Herstellergarantie gilt in jeder Vertragswerkstatt der Marke.

Muss ich an Ludego bezahlen oder eine Anzahlung leisten?

Für das Fahrzeug nicht. Die Vermittlung ist kostenfrei, eine Anzahlung gibt es nicht, und den Kaufpreis überweisen Sie direkt an den Markenhändler, mit dem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben. Nur Zubehör oder Leistungen, die Sie separat bei Ludego bestellen, rechnen wir selbst ab.

Was passiert mit meiner Bestellung, wenn Ludego selbst ausfällt?

Ihr Kaufvertrag besteht direkt mit dem Händler und gilt unverändert; bei Ludego liegt kein Geld von Ihnen. Das Fahrzeug bleibt beim Händler abholbar und kann mit den Fahrzeugpapieren bei jeder Zulassungsstelle zugelassen werden.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an: +49 2241 261557-0 oder schreiben Sie an info@ludego.com. Den kompletten Weg von der Anfrage bis zur Übergabe finden Sie unter Ablauf bei Ludego.

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