Darf ich den Dienstwagen zu Hause laden – und wer zahlt den Strom?

Ja: Erstattet der Arbeitgeber den zu Hause geladenen Strom für den Dienstwagen, ist das steuerfrei – seit 01.01.2026 allerdings nur noch kilowattstundengenau gegen Nachweis, etwa über eine Wallbox mit Zähler oder das Fahrzeug. Die früheren Monatspauschalen sind entfallen.

Kostenloses oder verbilligtes Laden beim Arbeitgeber bleibt bis Ende 2030 steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG), ebenso eine vom Arbeitgeber überlassene Wallbox.

Mehr dazu: Wallbox: zu Hause laden