Darf ich den Dienstwagen zu Hause laden – und wer zahlt den Strom?
Ja: Erstattet der Arbeitgeber den zu Hause geladenen Strom für den Dienstwagen, ist das steuerfrei – seit 01.01.2026 allerdings nur noch kilowattstundengenau gegen Nachweis, etwa über eine Wallbox mit Zähler oder das Fahrzeug. Die früheren Monatspauschalen sind entfallen.
Kostenloses oder verbilligtes Laden beim Arbeitgeber bleibt bis Ende 2030 steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG), ebenso eine vom Arbeitgeber überlassene Wallbox.
Wir verwenden Cookies und Statistik-Tools, um unsere Website zu verbessern. Mit „Akzeptieren“ stimmen Sie optionalen Analyse-Cookies zu. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Elektroauto-Förderung 2026
Schritt 1 von 2
Jetzt Ihre Förderung anzeigen lassen
Bestimmen Sie Ihre persönliche Förderung und lassen Sie sie überall neben dem Preis anzeigen. Zusätzlich bestimmen Sie hier den Citroën-Bonus.
Kinder unter 18 Jahren im Haushalt
Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €. Bei zwei oder mehr Kindern liegt sie bei maximal 90.000 €.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Steht in Ihrem Steuerbescheid — nicht der Bruttolohn! Bei Paaren werden beide Einkommen zusammengerechnet.