Was gilt bei einem Elektro-Dienstwagen über 100.000 € Listenpreis?

Dann greift die 0,5-Prozent-Regel – immer noch die Hälfte des Verbrennersatzes. Maßgeblich ist der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, nicht der tatsächlich gezahlte Preis.

Wer knapp unter der Grenze konfiguriert, sollte Preiserhöhungen während der Lieferzeit im Blick behalten: Steigt der Listenpreis bis zur Erstzulassung über 100.000 €, verdoppelt sich der Steuersatz. Die Grenze wurde zum 01.07.2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.

Mehr dazu: Die 0,25-Prozent-Regel erklärt