Ja: Reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, sind ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31.12.2035. Ein 2026 zugelassenes Elektroauto zahlt damit bis Ende 2035 keine Kfz-Steuer.
Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht an der Person: Bei einem Halterwechsel geht sie auf den Käufer über, sodass junge Gebrauchte die Restlaufzeit erben. Grundlage ist § 3d KraftStG, dessen Verlängerung der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen hat. Plug-in-Hybride sind von der Befreiung ausgenommen.
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Elektroauto-Förderung 2026
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Kinder unter 18 Jahren im Haushalt
Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €. Bei zwei oder mehr Kindern liegt sie bei maximal 90.000 €.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
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