Wer bekommt den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)?

Beim Barkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nach vollständiger Bezahlung. Bei einer Finanzierung behält die Bank den Brief in der Regel als Sicherheit, bis das Darlehen getilgt ist.

Beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer und behält den Brief; Sie sind Halter und stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I – das reicht auch für die staatliche Förderung, denn antragsberechtigt ist der Halter.

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