Gibt es die staatliche Förderung auch für Gewerbekunden oder Selbstständige?

Nein: Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, deren Fahrzeug im Privatvermögen bleibt – Selbstständige also nur für ein privat gehaltenes Auto. Für Gewerbekunden ersetzen Sonderabschreibung, 0,25-Prozent-Regel, Kfz-Steuerbefreiung, THG-Prämie und unsere Gewerbekonditionen die Prämie.

Bei Kurzzeitzulassungen kommt ein zusätzlicher, deutlich höherer Nachlass hinzu.

Mehr dazu: Kurzzeitzulassungen