Bekomme ich die Förderung als Selbstständiger oder für ein Firmenfahrzeug?

Nur, wenn das Auto in Ihrem Privatvermögen bleibt und privat auf Sie zugelassen wird. Fahrzeuge im Betriebsvermögen, Anträge von Unternehmen, Vereinen oder Kommunen sind ausgeschlossen.

Für Gewerbekunden gibt es stattdessen andere Vorteile: die 0,25-Prozent-Regel beim Dienstwagen, die 75-Prozent-Sonderabschreibung bis Ende 2027, die Kfz-Steuerbefreiung und unsere Gewerbekonditionen.

Mehr dazu: Kfz-Steuer, Dienstwagen & Sonderabschreibung