Was passiert, wenn ich das Auto vor Ablauf der 36 Monate verkaufe oder ins Ausland ziehe?

Das Fahrzeug muss 36 Monate durchgehend auf Sie in Deutschland zugelassen bleiben. Ein früherer Verkauf, ein Umzug ins Ausland, Totalschaden oder Diebstahl sind dem BAFA unverzüglich anzuzeigen; über eine anteilige oder vollständige Rückforderung wird im Einzelfall entschieden.

Unschädlich sind ein Halterwechsel durch Erbfall (der Erbe übernimmt die Restlaufzeit) und eine Rückabwicklung aus Gewährleistung, wenn innerhalb von sechs Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird. Alle Unterlagen sollten Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren.

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