Was passiert, wenn ich das Auto vor Ablauf der 36 Monate verkaufe oder ins Ausland ziehe?
Unschädlich sind ein Halterwechsel durch Erbfall (der Erbe übernimmt die Restlaufzeit) und eine Rückabwicklung aus Gewährleistung, wenn innerhalb von sechs Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird. Alle Unterlagen sollten Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren.
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