Was gilt bei Mängeln am neuen Elektroauto – Gewährleistung oder Garantie?

Beide gelten nebeneinander. Die gesetzliche Gewährleistung (zwei Jahre) richtet sich gegen den verkaufenden Händler und deckt Mängel, die bei Übergabe schon vorlagen; im ersten Jahr wird das vermutet.

Die Herstellergarantie läuft je nach Marke zwei bis sieben Jahre, für den Akku meist acht Jahre bzw. 160.000 km, und greift in jeder Vertragswerkstatt – als Kunde unseres Partnerhändlers stehen Ihnen alle Standorte der Marke offen. Lässt sich ein erheblicher Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht beheben, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Mehr dazu: Ablauf bei Ludego – Service in allen Markenwerkstätten