Kann ich das Elektroauto für jemand anderen kaufen (Halter ≠ Käufer)?

Ja. Käufer und Halter müssen nicht identisch sein – Sie können das Fahrzeug bezahlen, während zum Beispiel Ihr Kind oder Ihre Eltern als Halter eingetragen werden.

Für die staatliche Förderung ist das sogar entscheidend: Antragsberechtigt ist immer der Halter mit seinem zu versteuernden Einkommen, nicht der Käufer. Geben Sie den gewünschten Halter einfach bei der Anfrage an, dann bereiten wir Zulassung und Unterlagen entsprechend vor.

Mehr dazu: Förderungen für Elektroautos