Kann ich als Kleinunternehmer die Vorsteuer für ein Elektroauto abziehen?

Nur, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind: Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keinen Vorsteuerabzug – für sie zählt der Bruttopreis. Regelbesteuerte Unternehmer holen sich die volle Vorsteuer, wenn das Fahrzeug zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird.

Für die Privatnutzung fällt dann Umsatzsteuer an, und zwar auf Basis der vollen 1 % des Listenpreises, nicht der einkommensteuerlichen 0,25 %. Das ist der häufigste Rechenfehler bei E-Firmenwagen – lassen Sie die Berechnung von einem Steuerberater prüfen.

Mehr dazu: Dienstwagen: 0,25-%-Regel