Was muss ich bei der Leasingrückgabe beachten – welche Schäden kosten Geld?

Bei der Rückgabe bewertet ein Gutachter (häufig DEKRA oder TÜV) den Zustand nach dem Schadenkatalog des Leasinggebers: normaler Verschleiß wie leichte Kratzer, kleine Steinschläge oder abgefahrene Reifen im Rahmen ist abgedeckt, Dellen, tiefe Kratzer, beschädigte Felgen oder ein verschmutzter Innenraum werden berechnet.

Beim Elektroauto kommt der Akku dazu: Ein State-of-Health innerhalb der Garantiegrenzen ist unkritisch, Ladekabel und Ladekarte müssen vollständig zurückgegeben werden. Lassen Sie kleine Schäden vor der Rückgabe günstig beheben und fotografieren Sie das Fahrzeug bei der Übergabe.

Mehr dazu: Leasing für Elektroautos