Welche Abschreibung gilt für Elektroautos im Unternehmen?

Für zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gilt eine Sonderabschreibung: 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Sie gilt nur für gekaufte, auch finanzierte Fahrzeuge, nicht für Leasing.

Die Sonderabschreibung ist mit der 0,25-Prozent-Regel und der Kfz-Steuerbefreiung kombinierbar. Ohne sie werden Pkw linear über sechs Jahre abgeschrieben. Sprechen Sie die Details am besten mit Ihrem Steuerberater durch.

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