Bekomme ich als Student oder Auszubildender die E-Auto-Förderung?
Nachzuweisen sind die zwei letzten Einkommensteuerbescheide. Wer noch keine hat, weil nie eine Steuererklärung nötig war, gibt einfach eine freiwillige Steuererklärung ab: Das Finanzamt stellt dann einen förmlichen Bescheid aus – auch ein Bescheid über 0 € zu versteuerndes Einkommen ist als Nachweis geeignet, und die Veranlagung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Das Fahrzeug muss anschließend 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben.
Mehr dazu: Förderungen für Elektroautos