Bekomme ich als Student oder Auszubildender die E-Auto-Förderung?

Ja, wenn Sie volljährig und Halter des Fahrzeugs sind – die Förderung ist nicht an ein Mindesteinkommen gebunden, sondern nach oben gedeckelt. Mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen erhalten Sie in der Regel den Höchstsatz von 5.000 €.

Nachzuweisen sind die zwei letzten Einkommensteuerbescheide. Wer noch keine hat, weil nie eine Steuererklärung nötig war, gibt einfach eine freiwillige Steuererklärung ab: Das Finanzamt stellt dann einen förmlichen Bescheid aus – auch ein Bescheid über 0 € zu versteuerndes Einkommen ist als Nachweis geeignet, und die Veranlagung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Das Fahrzeug muss anschließend 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben.

Mehr dazu: Förderungen für Elektroautos