Darf der Netzbetreiber meine Wallbox drosseln (§ 14a EnWG)?
Ja, in Grenzen. Seit 1. Januar 2024 müssen neue Wallboxen mit mehr als 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden; bei Netzengpässen darf der Netzbetreiber die Leistung vorübergehend auf mindestens 4,2 kW reduzieren – das reicht, um über Nacht 40 bis 50 kWh zu laden. Komplett abschalten darf er nicht.
Im Gegenzug bekommen Sie ein reduziertes Netzentgelt: entweder pauschal (Modul 1, je nach Netzgebiet rund 100 bis 200 € im Jahr), mit separatem Zähler einen um 60 % reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oder seit 2025 zeitvariable Netzentgelte (Modul 3).
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