Ein E-Auto als Dienstwagen ist steuerlich besonders günstig: Die private Nutzung wird mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert – ein Viertel dessen, was für einen vergleichbaren Verbrenner anfällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die 0,25-Prozent-Regel gilt für reine Elektroautos bis zu einem festgelegten Bruttolistenpreis; darüber greifen 0,5 Prozent.
- Versteuert wird der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung – die niedrige Bemessung senkt die monatliche Steuerlast spürbar.
- Kombinierbar mit weiteren Vorteilen wie der Kfz-Steuer-Befreiung.
- Für Selbstständige und Firmen oft der stärkste Hebel beim Umstieg auf elektrisch.
Die genauen Grenzen und wie die Regel in den Gesamtüberblick passt, finden Sie auf unserer Seite Förderungen für Elektroautos. Ob Kauf, Leasing oder Fahrzeugauswahl im E-Auto-Shop – wir beraten Sie gern.