News

MiSpeL beschlossen: Neue Regeln machen V2G mit dem E-Auto möglich

Gründer und Geschäftsführer von Ludego. Hilft seit Jahren dabei, den richtigen Einstieg in die Elektromobilität zu finden – mit unabhängiger Beratung zu Kauf, Leasing und Abo und einem täglichen Blick auf den E-Auto-Markt.

Dunkler Nissan Leaf mit Ladekabel an einer Wallbox bei Nacht, im Hintergrund Lichterkette und Ludego-Aufsteller

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung zur „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ beschlossen, kurz MiSpeL. Damit stehen in Deutschland erstmals verbindliche Regeln dafür, wie Strom abgerechnet wird, der aus dem Netz ins Elektroauto fließt und später wieder zurück ins Netz geht. Für alle, die ihr E-Auto als rollenden Stromspeicher nutzen wollen, ist das der wichtigste Schritt in Richtung Vehicle-to-Grid (V2G). Wir erklären, was sich ändert und was das für Sie bedeutet.

Kurz & knapp

Welches Problem löst MiSpeL?

Ein Elektroauto am bidirektionalen Ladepunkt ist ein Stromspeicher auf Rädern. Sobald es aber sowohl Solarstrom vom eigenen Dach als auch Strom aus dem Netz lädt und später wieder abgibt, vermischen sich zwei Stromsorten mit unterschiedlichen Regeln. Solarstrom wird bei der Einspeisung nach EEG vergütet. Netzstrom ist mit Netzentgelten und Umlagen belastet.

Bisher war unklar, wie man diese Mengen sauber trennt. Wer Netzstrom ins Auto lud und später zurückgab, riskierte, Netzentgelte und Umlagen zweimal zu zahlen: einmal beim Laden, einmal beim Verbrauch des zurückgespeisten Stroms durch andere. Und wer Solarstrom mit Netzstrom mischte, riskierte die EEG-Vergütung. Genau diese Abgrenzung regelt MiSpeL jetzt.

Ohne Solaranlage: ein Zähler reicht

Haben Sie keine PV-Anlage, ist die Sache einfach. Alles, was Ihr Auto ins Netz zurückgibt, war vorher Netzstrom. Es gibt keinen Solarstrom, der abgegrenzt werden müsste. Deshalb genügt ein intelligentes Messsystem am Hausanschluss, das Bezug und Rückspeisung viertelstündlich erfasst. Ein Umbau des Zählerschranks für einen zweiten Zähler, wie ihn der Entwurf noch vorsah, ist nicht mehr nötig.

Mit Solaranlage: genau messen oder pauschal rechnen

Mit PV-Anlage haben Sie die Wahl zwischen zwei Wegen.

Abgrenzungsoption: Ein zusätzlicher Zähler am Ladepunkt misst genau, wie viel Strom ins Auto und wieder herausfließt. Aus den Viertelstundenwerten wird exakt berechnet, welcher Anteil der Einspeisung Solarstrom und welcher Netzstrom ist. Das ist am genauesten, kostet aber einen zweiten Zähler.

Pauschaloption: Für PV-Anlagen bis 30 kWp reicht ein Zähler. Statt exakt zu messen, teilt eine Formel die gesamte Einspeisung eines Jahres in drei Bereiche:

Die Pufferzone wird kleiner

Die Breite der Pufferzone ergibt sich aus einem Sicherheitsfaktor, der mit den 500 kWh je kWp multipliziert wird. Für ein E-Auto am bidirektionalen Ladepunkt lag dieser Faktor im Entwurf bei 0,5. Die Endfassung senkt ihn auf 0,2. Genau das hatten Autoindustrie und Energiebranche gefordert, weil die breite Pufferzone V2G für viele Haushalte unattraktiv gemacht hätte.

Ein Beispiel mit 10 kWp PV-Anlage und bidirektional geladenem E-Auto:

Gibt es dann Geld zurück?

Nicht als Auszahlung. Die Entlastung ist auf den Strom begrenzt, den Sie im selben Jahr aus dem Netz bezogen haben. Die zurückgespeiste Netzstrommenge verringert die Netzentgelte und Umlagen auf Ihren Netzbezug, im besten Fall bis auf null. Wer also 1.500 kWh aus dem Netz bezieht, kann höchstens diese 1.500 kWh entlasten, auch wenn er mehr zurückspeist. Außerdem zählt Einspeisung in Stunden mit negativem Börsenstrompreis nicht mit.

Ihr eigentlicher Verdienst bei V2G kommt weiter über den Stromtarif: günstig laden, wenn Strom billig ist, und zurückgeben, wenn er teuer ist. MiSpeL sorgt dafür, dass Ihnen dabei nicht Netzentgelte und Umlagen den Vorteil auffressen.

Kann ich mit meinem E-Auto am Strommarkt Geld verdienen?

Ja, und dafür setzt MiSpeL keine Obergrenze. Die Grenzen oben betreffen nur die EEG-Vergütung und die Entlastung bei Netzentgelten und Umlagen. Was Sie über einen V2G-Tarif oder einen Vermarkter verdienen, ist davon unabhängig. Wichtig zu wissen: Die Pufferzone ist nur eine Abrechnungskategorie. Strom in diesem Bereich fließt ganz normal ins Netz und kann vermarktet werden, er bekommt nur keine EEG-Vergütung und keine Entlastung.

In der Praxis gibt es drei Wege:

Beispiele für V2G-Angebote (Stand Oktober 2026):

Rechnen Sie dabei die Kosten mit ein: Eine bidirektionale Wallbox kostet deutlich mehr als eine normale, je nach System bis zu mehrere tausend Euro. Prüfen Sie außerdem die Garantiebedingungen Ihres Herstellers. Einige begrenzen die Energiemenge oder die Stunden, die das Auto bidirektional laden darf, Volkswagen zum Beispiel auf 10.000 kWh oder 4.000 Stunden. Welche Modelle V2G können, erklären wir für MEB-Fahrzeuge im Ratgeber Bidirektionales Laden.

Ab wann können Sie das nutzen?

Die Regeln gelten ab sofort. Netz- und Messstellenbetreiber müssen ihre Abläufe aber erst bis Ende September 2027 umstellen. Bis dahin funktioniert die neue Abrechnung nur, wenn Ihr Betreiber schon mitmacht. Für die Pauschaloption steht zudem noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission aus. Erste V2G-Tarife von Autoherstellern und Stromanbietern gibt es schon heute, mehr dazu oben.

Daneben braucht V2G wie bisher drei Dinge: ein Auto, das die Rückspeisung ins Netz freigibt, eine bidirektionale Wallbox und einen passenden dynamischen Stromtarif. Welche Modelle V2L, V2H oder V2G beherrschen, sehen Sie auf der jeweiligen Fahrzeugseite. Die Grundlagen erklären wir im Ratgeber Bidirektionales Laden: V2L, V2H und V2G.

Häufige Fragen

Was ist MiSpeL?

MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“. Die Festlegung der Bundesnetzagentur regelt, wie Strom abgerechnet wird, der in Heimspeichern oder E-Autos zwischengespeichert und wieder ins Netz eingespeist wird.

Gilt MiSpeL auch für Elektroautos?

Ja. Bidirektionale Ladepunkte werden Stromspeichern weitgehend gleichgestellt. Ein E-Auto, das am bidirektionalen Ladepunkt Strom zurückgibt, wird also ähnlich behandelt wie ein Heimspeicher.

Brauche ich einen zweiten Stromzähler?

Ohne PV-Anlage nicht, dann reicht ein intelligentes Messsystem. Mit PV-Anlage bis 30 kWp reicht in der Pauschaloption ebenfalls ein Zähler. Nur wer exakt abrechnen will (Abgrenzungsoption), braucht in der Regel einen zweiten Zähler am Ladepunkt.

Verliere ich meine Einspeisevergütung, wenn mein Auto Netzstrom lädt?

Nein. Genau das verhindert MiSpeL. Zwischengespeicherter Solarstrom bleibt förderfähig, auch wenn das Auto zwischendurch Netzstrom geladen hat.

Bekomme ich Netzentgelte erstattet, die ich nie gezahlt habe?

Nein. Die Entlastung ist auf Ihren eigenen Netzbezug im Jahr begrenzt. Sie zahlen für zurückgespeisten Netzstrom nur nicht doppelt.

Kann ich kostenlosen Strom vom Arbeitgeber zu Hause einspeisen?

Technisch ja, einen Vorteil nach MiSpeL bringt es aber nur begrenzt. Mit nur einem Zähler sieht niemand, wo das Auto geladen wurde. Genau deshalb gibt es die Pufferzone. Die EEG-Vergütung bleibt an die Größe Ihrer PV-Anlage gebunden, und die Entlastung bei Netzentgelten und Umlagen ist auf Ihren eigenen Netzbezug begrenzt. Mit einem zweiten Zähler am Ladepunkt fällt auf, dass mehr Strom aus dem Auto kommt, als zu Hause hineingeflossen ist. Dieser Strom ist weder förderfähig noch saldierungsfähig. Auch die gängigen V2G-Boni zahlen für die Zeit am Ladepunkt, nicht für die eingespeiste Menge. Steuerlich gilt: Das kostenlose Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei. Wie der Weiterverkauf dieses Stroms zu bewerten ist, ist nicht eigens geregelt, dazu sollten Sie sich steuerlich beraten lassen.

Kann ich mit V2G Regelenergie anbieten?

Nicht als einzelner Haushalt. Der Regelenergiemarkt verlangt Mindestgrößen und eine Zulassung. Möglich ist das nur über einen Aggregator, der viele Fahrzeuge bündelt. Für Privatkunden gibt es das bisher nicht als fertiges Angebot.

Ab wann kann ich V2G zu Hause nutzen?

Die Regeln gelten seit dem 1. Oktober 2026, die Umsetzung bei Netz- und Messstellenbetreibern läuft bis Ende September 2027. Zusätzlich brauchen Sie ein V2G-fähiges Auto, eine bidirektionale Wallbox und einen passenden Tarif.

Sie suchen ein Elektroauto, das bidirektional laden kann? Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu finden. Wie der Kauf bei uns funktioniert, lesen Sie unter Ablauf. Welche Förderung Sie aktuell nutzen können, finden Sie unter Förderung. Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns über Kontakt. Weitere Nachrichten rund ums Elektroauto gibt es in unserem Magazin.