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Umweltplakette: Seit 1. Oktober 2026 keine Pflicht mehr für E-Autos mit E-Kennzeichen

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Durchgestrichene grüne Umweltplakette neben einem E-Kennzeichen

Seit dem 1. Oktober 2026 brauchen Elektroautos mit E-Kennzeichen keine grüne Umweltplakette mehr, um in deutsche Umweltzonen einzufahren. Grundlage ist die Zweite Verordnung zur Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV) vom 25. September 2026, verkündet am 30. September 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 278. Damit endet die doppelte Kennzeichnung von E-Autos mit E-Kennzeichen und grüner Plakette.

Kurz & knapp

Was genau hat sich geändert?

Die 35. BImSchV regelt, welche Fahrzeuge welche Umweltplakette bekommen und wer in Umweltzonen fahren darf. Ihr Anhang 3 listet die Fahrzeuge, die auch ohne Plakette von Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen sind, zum Beispiel bestimmte Sonderfahrzeuge oder Oldtimer. Die neue Verordnung ergänzt diese Liste um eine Nummer 11: Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das ist das bekannte E-Kennzeichen.

Bisher mussten auch reine Elektroautos eine grüne Plakette an der Windschutzscheibe tragen, obwohl sie lokal emissionsfrei fahren und durch das E-Kennzeichen ohnehin eindeutig erkennbar sind. Diese Doppelung entfällt jetzt.

Kleiner Einwurf: Warum hat das elf Jahre gedauert?

Eigentlich hätte diese Regel schon gelten sollen, seit es das E-Kennzeichen gibt, also seit 2015. Warum es so lange gedauert hat? E-Kennzeichen und Umweltplakette stammen aus zwei verschiedenen Verordnungen. Für die eine ist das Verkehrsministerium zuständig, für die andere das Umweltministerium. Elf Jahre lang hat die eine Verordnung offenbar nicht gewusst, was die andere tut.

Lustigerweise waren einige Zulassungsstellen ihrer Zeit voraus: Als wir anfangs für Elektroautos eine Plakette angefragt haben, haben sie uns zunächst keine gegeben. Erst nach erneuter Nachfrage haben wir sie bekommen. Gedenken wir an dieser Stelle auch jenes Elektroautofahrers in Aachen, der als erster Deutscher 40 € Strafe zahlen durfte, weil er mit seinem Elektroauto ohne Umweltplakette in die Umweltzone gefahren ist. Ab heute wäre er fein raus.

Seit wann gilt die neue Regel?

Nach ihrem Artikel 2 tritt die Verordnung am ersten Tag des Quartals in Kraft, das auf die Verkündung folgt. Weil die Verkündung am 30. September 2026 noch im dritten Quartal lag, gilt die Neuregelung seit dem 1. Oktober 2026. Der Bundesrat hatte der Änderung bereits am 25. September 2026 zugestimmt.

Für wen gilt die Ausnahme?

Die Ausnahme hängt am E-Kennzeichen, nicht am Antrieb allein. Ein E-Kennzeichen bekommen auf Antrag:

Haben Sie für Ihr Elektroauto kein E-Kennzeichen beantragt, greift die Ausnahme nicht. Dann brauchen Sie in Umweltzonen weiterhin die grüne Plakette. Wer die Plakette künftig sparen möchte, kann das E-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle nachträglich beantragen. Bei einer Neuzulassung lässt es sich direkt mit beantragen.

Was ist mit E-Autos aus dem Ausland?

Im Ausland zugelassene Elektroautos haben kein deutsches E-Kennzeichen. Für sie sieht § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine eigene Kennzeichnung vor. Ist diese nicht vorhanden, brauchen auch ausländische E-Autos in deutschen Umweltzonen weiterhin die grüne Plakette.

Umgekehrt gilt: Wer mit einem deutschen E-Auto ins Ausland fährt, muss sich weiterhin nach den dortigen Regeln richten. Frankreich verlangt in seinen Umweltzonen zum Beispiel die Crit’Air-Vignette, auch für Elektroautos.

Muss ich die grüne Plakette jetzt entfernen?

Nein. Die Plakette darf an der Scheibe bleiben, sie wird nur nicht mehr gebraucht. Wer sein Fahrzeug mit E-Kennzeichen verkauft, muss dem Käufer auch keine Plakette mehr mitgeben. Für Neufahrzeuge mit E-Kennzeichen entfällt der Kauf der Plakette komplett.

Häufige Fragen

Brauchen Elektroautos noch eine Umweltplakette?

Mit E-Kennzeichen nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 2026 sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in deutschen Umweltzonen auch ohne grüne Plakette unterwegs. Ohne E-Kennzeichen bleibt die Plakette Pflicht.

Wo ist die Änderung veröffentlicht?

Im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 278 vom 30. September 2026: „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ vom 25. September 2026.

Gilt die Regel auch für Plug-in-Hybride?

Ja, sofern der Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen trägt. Ausschlaggebend ist die Kennzeichnung nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, nicht die Antriebsart.

Kann ich das E-Kennzeichen nachträglich bekommen?

Ja. Erfüllt Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen, beantragen Sie das E-Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle. Dafür werden neue Kennzeichenschilder fällig.

Ändert sich etwas an den Umweltzonen selbst?

Nein. Die Umweltzonen und ihre Regeln für Verbrenner bleiben bestehen. Neu ist nur, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen keine Plakette mehr brauchen.

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