Einschränkungen durch Corona

Hinweise zu Einschränkungen und Auswirkungen von Corona.

Da es aktuell nicht nur im alltäglichen Leben, sondern auch bei den Fahrzeughändlern und Herstellern einige Einschränkungen gibt, versuchen wir Ihnen hier einen Überblick zu dieser Thematik zu liefern. Wir werden zum einen auf die Besonderheiten eingehen die jetzt beim Eintreffen des Fahrzeugs entstehen können, als auch Besonderheiten der jeweiligen Hersteller, z.b geschlossene Produktion oder Abweichungen von Ausstattungen. Zusätzlich werden wir versuchen Lösungsansätze für kurzfristig notwendige Mobilität zu geben. Da viele Hersteller nach Ostern neue Pläne vorlegen werden, versuchen wir die Informationen so aktuell wie möglich zu halten, sollten Sie Hinweise haben, können Sie uns diese gerne Mitteilen, damit wir diese Ergänzen können.

 

Lieferzeiten:

Das heikelste Thema zuerst, da aktuell fast alle Produktionen bis auf China zum Stehen gekommen sind, kann aktuell erstmals die Zeit ab dem Produktionsstopp, bei den meisten Herstellern war dies ab Mitte März der Fall, zu der ursprünglichen Lieferzeit addiert werden. Viele Hersteller nutzen zwar die Zeit, um Produktionsstraßen zu optimieren, aber je länger die Produktion still steht, desto länger dauert es, bis diese Angefahren werden kann.

Sollte es nach Ostern einen Neustart der Produktion geben, kann man diese Zeit als grobe Berechnung nehmen. Schwieriger wird es ab 2 Monaten Produktionsstillstand, da  dann die Komplexe Logistik im Autobereich sorgfältig wieder hochgefahren werden. So wird die Produktion auch nicht sofort wieder auf Volllast fahren können. Unkalkulierbar ist zusätzlich der Ausfall oder die Pleite eines oder mehrerer Zulieferern. So musste ein koreanischer Hersteller z.b die Produktion teilweise einstellen, weil ein Zulieferer aus China seine Fabrik schließen musste. Da im Automobilbereich, viele Teile nicht einfach getauscht werden können, gerade wenn Sie Sicherheitsrelevant sind, kann selbst ein Zulieferer für eine Schraube oder ein Kabel, dazu führen, dass eine Produktion nicht fortgeführt werden kann.

Aktuell gibt es noch den Vorteil, dass in China die Produktionen wieder hochgefahren werden oder bereits sind. Daher liegen viele Teile bereits wieder vor oder können geordert werden. Sollte China aber wieder Betroffen sein, würde dies, einen bereits begonnen Neustart verlangsamen oder gar stoppen.  Für Elektroautos kommt zusätzlich zu den Produktionsproblemen, noch der politische Aspekt der Hersteller dazu. Viele Elektroautos werden dieses Jahr zum Erfüllen von CO2 Quoten der EU genutzt. Es gab bereits Versuche von Lobbisten, hier diese Quoten abzusenken oder auszusetzten, aber selbst zum jetzigen Zeitpunkt führen die geringeren Verkaufszahlen bei Benzinern und Dieseln dazu, das Hersteller auch weniger Elektroautos benötigen, um ihre Quoten zu erfüllen. Damit kann es sein, dass viele Bereits bestellte Fahrzeuge auf 2021 verschoben werden könnten, gerade wenn diese Fahrzeuge vorher schon längere Lieferzeiten aufgewiesen haben.

Sie sehen also, dass Thema Lieferzeiten, welches bereits vor Corona, recht komplex war, erhält aktuell einen weiteren Chaosfaktor. Wir versuchen Sie hier trotzdem so gut es geht zu informieren, zusätzliche werden wir im unteren Teil dieser Übersicht, den Status der jeweiligen Produktionen der Hersteller aufführen, plus mögliche zusätzliche Faktoren, wie Zuliefererausfällen oder Quotenentscheidungen.

 

Zulassung, Abholung und Auslieferung

Nachdem wir uns eben „kurz“ mit den Lieferzeiten beschäftigt haben, werden wir hier etwas mehr auf die aktuelle Situation eingehen, für den Fall, dass Sie gerade über uns oder beim Händler, die Information bekommen haben, dass Ihr Fahrzeug eingetroffen ist oder Sie sich für ein Fahrzeug entschieden haben, welches bereits produziert worden ist. Zum besseren Übersicht, haben wir das Thema mal in 3 Kategorien aufgeteilt.

Zulassung:

Die Prozedur der Zulassung genießt in Deutschland eine ganz besondere Tradition, in keinem anderen Land in Europa, begeben sich Menschen bereits zur frühen Morgenstunde in ein Amt um dort Ihr Fahrzeug zuzulassen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass es zurzeit hier, je nach Region, die meisten Probleme geben kann. Die drei häufigsten Fällen sind: Die Zulassungsbehörde in Ihrem Kreis hat komplett den Betrieb eingestellt. In dem Fall müssen Sie vermutlich noch einige Wochen auf Ihre Zulassung warten, ggf. gibt es die Möglichkeit der Notzulassung für Feuerwehr und Co. Sollten Sie also das Fahrzeug für einen Bereich benötigen, der für die öffentliche Sicherheit notwendig ist, bestehen noch Chancen. Zusätzlich gibt es den Fall, dass diese Regelungen etwas schwächer gefasst sind und so, nur nicht direkt notwendige Zulassungen, wie Ummeldungen oder H-Kennzeichen, ausgesetzt sind. Sollte die Zulassungsstelle in Ihrem Kreis noch geöffnet sein, kann es sein, dass die Terminvergabe und die Öffnungszeit eingeschränkt worden ist, was so die Zulassung erschweren kann.

Je nach Bundesland gibt es aktuell für Sie 2 Möglichkeiten, mit denen Sie doch noch Ihre Zulassung erhalten können. Zum einen gibt es gerade in den größeren Kreisen, Dienstleister, die Sie um die Zulassung kümmern, diese haben oft noch Zugang zu den Zulassungsstellen und Sie müssen dazu auch nicht selbst ins Amt. Bei LUDEGO nutzen wir ebenfalls mehrere Zulassungsdienste und konnten bis jetzt auch noch alle Zulassungen bewerkstelligen. Zusätzlich haben in einigen Kreisen auch Händler einen gesonderten Zugang zur Zulassungsstelle, es ist daher auch mögliche, dass Sie sich bei einem regionalen Händler dazu erkundigen können. Diese Möglichkeit gibt es selbst für Kunden, die bei einem anderen Händler gekauft haben, da dies vielen Händler eine willkommene Mehreinnahme ermöglicht.

Zum Abschluss gebe es da noch die eleganteste Möglichkeit der Zulassung, und zwar mittels der Onlinezulassung. Wenn auch die Tradition des Amtsbesuchs noch nicht oft gebrochen wird, so hat sich doch auch in Deutschland eine Möglichkeit der Zulassung über das Internet eingestellt. Hier gibt es allerdings für den ein oder anderen dann doch noch Einschränkungen. Zwar gibt es jetzt seit mehreren Jahren die Möglichkeit, sein Fahrzeug online abzumelden, die Neuwagenzulassung ist erst seit Oktober 2019 möglich. Dazu müssen Sie aber folgende Voraussetzungen erfüllen.

  1. Ihre Fahrzeug Papiere müssen über eine Codierung verfügen, diese ist bei den meisten Neuwagen bereits der Fall, auch eine Wiederzulassung ist für Fahrzeug die ab 2015 zugelassen worden sind möglich.
  2. IBAN für die KFZ-Steuer und Versicherungsnachweis (eVB-Nr.) benötigten Sie ja schon früher, dies ist gleich geblieben.
  3. Für die Onlinezulassung benötigen Sie einen sogenannten neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Damit identifizieren Sie sich bei der Zulassung, allerdings benötigen Sie dafür noch eine Kartenlesegerät oder was die meisten eher zur Verfügung haben, ein Smartphone, welches über eine Kartenlesefunktion verfügt und die kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de). Ob Ihr Smartphone über eine Kartenlesefunktion verfügt, erkennen Sie zum einen über die App, zum anderen stehen die Chancen sehr gut, wenn Sie Ihr Smartphone zum Bezahlen an der Kasse nutzen, dass Sie auch ein kartenlesefähiges Smartphone haben.
  4. Auch wenn Sie alle vorherigen Kriterien erfüllen, kann Ihnen das Amt noch einen Strich durch die Rechnung machen. Auch wenn die Onlinezulassung ab Oktober 2019 in allen Zulassungsstellen möglich sein sollte, haben einige Zulassungsstellen noch Softwareprobleme, welche häufig in Bezahlbereich liegen. Hier scheint es aber wenigstens innerhalb der letzten Wochen eine beschleunigte Lösungsfindung zu geben, sodass von 5 Zulassungsstellen von denen wir wussten, dass es Probleme gab, 4 diese Probleme lösen konnten.
  5. Bezahlung ist auch noch ein Punkt, der für Sie zum Hindernis werden könnte. Leider kann man bei den meisten Zulassungsstellen nicht am Anfang sehen, welche e-Payment Lösungen angeboten werden. Meistens wird aber Giropay oder Sofortüberweisung angeboten, ergänzen gibt es auch einige Zulassungsstellen, die Kreditkarten akzeptieren. Das heißt Sie benötigen die Möglichkeit des Onlinebanking über eine Tan-Nummer.

Den genauen Ablauf der Onlinezulassung hat das Verkehrsministerium auf seiner Seite einmal ausführlich beschrieben: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Da uns das Thema Onlinezulassung ebenfalls interessiert, werden wir demnächst dazu ebenfalls eine Anleitung dazu schreiben, solange sollten die Informationen des Verkehrsministeriums ausreichen.

Es soll wohl in Anbetracht des Drucks, den die Zulassungsbeschränkung auf Händler ausübt, demnächst Lockerungen für die Onlinezulassung geben, Informationen dazu würden wir hier ergänzen, sobald es dazu Informationen gibt.

Zum Abschluss haben wir dann noch eine Option für das Worst-case-Scenario: Nach Ostern ist die Zulassungsstelle in Ihrem Kreis immer noch geschlossen oder Sie haben keine Möglichkeit über die oberen Optionen und eine Änderungen dieser Situation sind nicht in Sicht. Sie sind aber auf ein Fahrzeug angewiesen und können nicht länger warten. In dem Fall könnten Sie über eine Zulassung auf eine andere Person oder Firma nachdenken, hier sind aber gerade beim Elektroauto einige Punkte zu beachten. Die Bafa, für die Förderung muss ein Fahrzeug mindestens 6 Monate auf den jeweiligen Halter zugelassen bleiben. Auch wird es bei Neuwagen schwierig sein, diese auf eine andere Person zuzulassen, als im Kaufvertrag steht. Daher wäre diese Option eher für Gebrauchtwagen möglich. Egal ob Familie, Bekannte oder eine andere Firma, klären Sie die Fahrzeug Überlassung und Nutzung. Bei Firmen sind zusätzlich steuerliche Aspekte zu beachten. Diese Option ist auch nur für wirkliche Notfällen gedacht. Vorher sollten Sie alle anderen Optionen prüfen und ggf. auch mit der Zulassungsstelle sprechen, ob es für Sie nicht eine andere Lösung gibt. Später sprechen wir noch über andere Alternativen für die Ersatzmobilität, wie etwa Carsharing oder Mietwagen. Da dies nicht zur Zulassung gehört, haben wir dies hier noch nicht ausführliche behandelt.

Abholung:

Sollten die Zulassung geklappt haben, steht für viele das Thema Abholung oder Fahrzeugübergabe an. Hier scheint die Situation wesentlich entspannter zu sein, als bei der Zulassung. Viele Autohäuser bieten bereits eine mehr oder minder Kontaktlose Übergabe an. Tesla ist hier am fortgeschrittensten, so erfolgt die Übergabe vollständig getrennt und ohne Kontakt. Da Sie als Kunde das Fahrzeug über die App freischalten können und eine Einweisung kann sogar über den fahrzeugeigenen Bildschirm erfolgen. Bei vielen Autohäusern findet die Abholung aktuell über die Werkstatt statt, Schlüssel werden desinfiziert und Papiere werden ins Auto gelegt. Die Einweisung erfolgt mehr oder minder ausführlich für die Nutzung des Fahrzeuges ist dies ausreichend, sollten Fragen sein, wird der Händler diese sicher telefonisch beantworten können. Besondern hilfreich ist natürlich, wenn der Händler das komplette Fahrzeug in einem Video erklären.  Ein sehr schönes Beispiel ist hier natürlich das Autohaus Sangl, welches sowohl für den Hyundai IONIQ als auch für den Hyundai KONA ein Einführungsvideo produziert hat. So sieht es dann aus.

Beim Klicken wird das Video von Youtube eingebettet. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.
Hyundai Ioniq Elektro: Bordcomputer/ Ioniq Electric: BCM

Insgesamt haben Sie Glück, dass die Werkstätten der Autohäuser geöffnet haben und so in den meisten Fällen eine Abholung möglich ist. Eine Ausnahme gibt es da aber aktuell bei VW. Leider sind Abholungen in der Autostadt oder in Gläsernen Manufaktur in Dresden nicht möglich, da beide Einrichtungen vorrübergehen geschlossen sind. Da die Produktion aktuell aber steht, betrifft die aktuell keine Kunden mehr es könnte aber zu Verzögerungen kommen, sobald diese Möglichkeit wieder besteht.  In beiden Fällen würden Sie wir oder der Händler bereits vorab informieren.

Auslieferung:

Kommen wir zum Abschluss dieses Teils noch auf eine Situation, die speziell bei uns der Fall ist, die Auslieferung. Da Warenverkehr innerhalb Deutschland und auch in vielen Teilen der EU noch nicht eingeschränkt wurde, können wir bis jetzt alle Auslieferung über unsere Spedition ohne Einschränkungen durchführen. Sollte es in Zukunft, Gebiete mit beschränkten Zutritt geben, kann sich dies natürlich ändern, aber dies ist bei der aktuellen Situation eher unwahrscheinlich, da die normalen Ausgangsbeschränkungen  im jetzigen Fall vorkommen ausreichen. Sollten Sie ein Elektroauto außerhalb gekauft haben, aber können oder wollen, in der jetzigen Situation nicht das Fahrzeug vor Ort abholen, unterstützen wir Sie gerne mit unserer Spedition. Melden Sie sich dazu einfach bei uns.

Zum Abschluss noch ein Punkt, zur Hygiene im Fahrzeug. Die meisten Fahrzeuge werden bei der Aufbereitung sowieso mit Handschuhen angefasst, zusätzlich haben die meisten Händler zusätzliche Maßnahmen getroffen um Risiken zu minimieren. Sollten Sie dennoch Sorgen vor einer Ansteckung haben, waschen Sie sich nach der Benutzung des Fahrzeuges gründlich die Hände. Weitere Vorsichtmaßnahmen sind nicht notwendig.

 

Ersatzmobilität

Hier ergänzen wir in kürze die Möglichkeiten der Ersatzmobilität, sollte sich die Lieferung des Fahrzeuges verzögern oder die Zulassung aktuell nicht möglich sein.

 

Herstellerproduktionsübersicht

Aktuell sind alle Produtionen in Europa und den USA betroffen, wir werden in kürze eine Übersicht der jeweiligen Hersteller liefern und mögliche Termin der wiederaufnahme der Prodution.

 

Weitere Fragen und Anregungen.

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen, melden Sie sich gerne telefonisch +49-2241-261557-0 oder per Mail Info@LUDEGO.com bei uns, wird versuchen Ihnen gerne weiterzuhelfen.