Förderungen für Elektroautos

Auf dieser Seite haben wir alle aktuellen Förderungen für Elektroautos in Deutschland zusammen getragen.

KFW 440 Ladesäulenförderung

Die neuste Förderung für Private Wallboxen in Höhe von 900€ ab dem 24.11.2020,

weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ludego.com/kfw-440-wallboxfoerderung/

Da gerade vermutlich viele Österreicher nach Ihrer neuen Förderung suchen, hier der Link zur Förderung in Östereich: Link

Konjunkturprogramm 2020 Erhöhung der Förderung.

Die Innovationsprämie wurde am 07.07.20 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist hier einzusehen:

https://www.bundesanzeiger.de/

Hier finden Sie die Übersicht aller Maßnahmen: Link

Alle Elektroauto relevanten haben wir dann hier nochmal gesondert aufgeführt:

Für alle und besonders für Privat relevant:

  • Verdoppelung des Anteils des Umweltbonus von der Bafa. Bei Fahrzeugen unter 40.000€ netto Basispreis von 3000 auf 6000€. Das heißt 3000€ netto vom Hersteller und 6000€ zusätzlich vom Staat, was zusammen 9480€ +100€ für AVAS wären. Bei Elektroautos über 40.000€ netto bis 65.000€ netto wird die Förderung von 2500€ auf 5000€ erhöht, zusätzlich zu den 2500€Netto vom Hersteller. Gleiches gilt auch für Plug-in Hybride, welche in der Bafa-Liste aufgeführt werden. Leider wissen wir bis jetzt nur, dass die Erhöhung bis zum 31.12.2021 befristet ist. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Zulassungen ab 4.6.2020

 

  • KFZ Steuersenkung und Verlängerung der Befreihung. Die KFZ-Steuerbefreihung galt auf 10 Jahre bis zur Zulassung 31.12.20. Nun ist diese bis zu einer Zulassung zum 31.12.2025 verlängert und gilt bis zum 31.12.2030. Das heißt wenn Sie 2025 ein Fahrzeug zulassen, gilt die Befreihung noch bis 2030 also noch 5 Jahre. Zusätzlich soll die KFZ-Steuer anhand der CO 2 -Emissionen pro km besteuert werden und ab 95g CO2 /km steigen.

 

  • Senkung der MwSt von 19 auf 16% von Juli bis Dezember 2020. Hier ist zu beachten, dass dies vorrauslichtlich erst mit erhalten der Leistung gilt. Das heißt, wenn Sie das Fahrzeug bekommen. Wenn Sie jetzt vor dem 1 Juli bestellen würden, würde im Kaufvertrag der Preis zwar mit 19% MwSt stehen, aber wenn die Auslieferung dann im September 2020 stattfinden würde, steht auf der Rechnung, die Sie dann erhalten der Betrag mit 16% MwSt. Umgekehrt, würden Sie ab dem 1.Juli bestellen, steht auf dem Kaufvertrag 16% und wenn das Fahrzeug erst 2021 kommt, steht auf der Rechnung dann wieder 19%. Daher sind hier die Bestellfahrzeuge interresant, welche innerhalb der nächsten 6 Monate verfügbar wären. Das wären z.b ZOE, der Kona Elektro 64kWh, aber auch i3 und ID.3, sowie E-tron und Tesla. Sie gilt auch für Bestandfahrzeuge, welche dann aber erst ab ersten Juli bestellt werden sollten. Da die MwSt in % gilt, sollte der Unterschied bei günstigeren Elektroautos weniger ins Gewicht fallen. Gerade aber bei Fahrzeugen über 65.000€ netto Basispreis, welche keine Förderung bekommen, fällt die niedriegere MwSt mehr ins Gewicht. Hier wären gerade die Premium Elektroautos wie i-Pace,E-tron 55, EQC, sowie Tesla, relevant. Einige erhalten zwar auch Förderung, aber mit höherer Ausstattung, ist man in dieser Klassen schnell über 65.000€ netto.  Noch ein paar Beispiele was die 3% in Euro bedeuten. Bei 20.000€ netto sparen Sie 600€, bei 40.000€ netto 1200€ und bei 65.000€ netto 1950€. Weitere Informationen haben wir hier dazu: Link

Förderung des “Kraftstromes”

  1. Senkung der EEG-Umlagebeiträge, sodass diese 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. EEG Umlage liegt aktuell bei 6,76ct/kWh also zwischen 0,25-0,5cent weniger pro kWh, macht 6-12€ weniger im Jahr bei 17kWh/100km und 15.000km Laufleistung. Also auch eher was für größere Verbraucher, sowie so, sollten Sie mit einem Elektroauto auch über eine eingene PV Anlagen nachdenken.

Für Gewerbetreibende und Dienstwagenfahrer relevant:

  • Bei der Dienstwagenbesteuerung mit 0,25% wurde die die Kaufpreisgrenze von 40.000€ auf 60.000€ erhöht.

 

  • 6. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung
    (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent
    pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020
    und 2021 eingeführt. Dies, wenn kombinierbar mit der 50% Sonderabschreibung für elektrische Nutzfahrzeuge ab Zulassung 2020, würde ggf eine Abschreibung von elektrischen Nutzfahrzeugen in höhe von 75% im ersten Jahr bedeuten, werden wir aber nochmal prüfen.

 

  • Zusätzlich wird es ein Flottenaustauschprogramm für Soziale Dienste und Handwerker wie folgt: Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes
    Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im
    Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung
    zu unterstützen. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt. Hier gibt es aktuell noch keine weiteren Informationen.

Zusätzlich ist noch eine weitere Förderung für den Ausbau von Ladeinfrastruktur vorgesehen.

Wir ergänzen diese sobald es weitere Informationen gibt und haben hier auch nochmal die Details.Link

Weitere Informationen zu den bestehenden Förderungen:

Dies ist in 3 Teile unterteilt, Bundesförderung über die Bafa, der so genannte Umweltbonus, welcher 2020 nochmal erhöht wurde, zusätzlich haben wir alle Informationen und Gerüchte zur neuen Abwrackprämie aufgeführt und werden diese ergänzen, sobald es ab dem 2 Juni weitere Informationen gibt.

Neben den direkten Bundesförderungen, gibt es noch weitere Förderungen, welche sich durch den Begriff, steuerliche Förderungen, zusammenfassen lassen, dazu gehören die KFZ Steuer, als auch Sonderabschreibungen für elektrische Nutzfahrzeuge und angepasste Dienstwagenbesteuerung. Zuletzt gibt es noch Förderungen der jeweiligen Bundesländer, wie zusätzliche Prämien in Berlin, NRW und Baden-Württemberg, hier stellen wir die einzelnen Landesförderungen inkl. der Förderungen für Beratung und Ladeinfrastruktur vor.  

Zusätzlich gibt es noch weitere Bundesförderungen für Forschungsprojekte oder Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, auf diese gehen wir gerne in Rahmen von Beratungsprojekten ein, da diese Förderungen anders als die vorherigen etwas mehr Aufwand bei der Beantragung benötigen und teilweise auch nur in speziell Zeiträhmen beantragt werden können, so z.b die „Saubere Luft“ Förderung, welche nur für Städte mit erhöhten Luftbelastungen gelten und hier immer die entsprechenden Beantragungsfester abgepasst werden müssen. Hier nun die Auflistung der Förderungen mit kleinen Infotexten, zusätzliche Informationen finden Sie dann jeweils in den Link am Ende der Texte.

Bundesförderung:

Umweltbonus 2022/2023

Bis zu 9580€ Förderung für den Kauf eines Elektroautos, jeweils 3480€ brutto 3000€ netto vom Hersteller und 6000€ von Staat nach Antrag bei der Bafa, sobald das Fahrzeug zugelassen wurde. Zusätzlich noch 100€ für eine AVAS Ausstattung, einen Soundgenerator bis 30km/h der Fußgänger aufmerksam machen soll. Für Elektroautos über 40.000€ netto gibt nur maximal 8000€ Förderung, wieder jeweils 5000€ vom Staat und  2900€ brutto 2500€ netto und 100€ für AVAS. weitere Informationen zum Umweltbonus finden Sie hier:

Informationen zum Umweltbonus der Bafa.

Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU

Bewerbungszeitraum: 04.08.2020 – 14.09.2020

Förderung von 40-60% der Mehrkosten gegenüber eines Dieselfahrzeuges

https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie

Steuerliche Förderungen:

(Disclaimer: zu Risiken und Nebenwirkungen bei Steuerthemen, Fragen Sie bitte das Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.)

KFZ-Steuerbefreigung

Alle Elektroautos, welche  bis zum Ende des Jahres 2025 zugelassen werden, sind für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Hier zählt das Datum der Erstzulassung. Das heißt, dass Gebrauchtwagen, welche 2015 zuerst zugelassen wurden, noch bis 2025 KFZ-Steuerbefreit sind. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie ein Elektroauto zulassen und nach einigen Tagen einen Steuerbescheid vom Zoll bekommen, dieser ist in dem Fall auf ein Datum nach 10 Jahren datiert, aber Ordnung muss schließlich sein.

Mitarbeiterstrom ohne Steuer

Als Arbeitgeber können sie Ihrem Mitarbeiter den Ladestrom kostenlos zur Verfügung stellen oder als Ergänzung zum Lohn, da dieser nicht als Geldwertervorteil zählt und nicht zusätzlich mit dem Einkommen versteuert werden muss, auch eine Ladestation für zu Hause kann der Arbeitgeber inkl. Strom dem Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Für die Abrechnung zu Hause wird ein separater Zähler benötigt, unterwegs reicht die Abrechnung durch den Ladesäulenbetreiber. Da das Thema etwas umfangreicher ist, helfen wir da gerne im Einzelnen weiter.

Geringere Dienstwagenbesteuerung

Die Dienstwagenbesteuerung richtet sich, wie der Name schon sagt, an die Benutzung eines Dienstwagens. Normalerweise haben Sie die Möglichkeit der Nutzung eines Fahrtenbuches, in dem Sie Ihre Fahrten protokolieren oder Sie nutzen die pauschale Versteuerung von 1% des Listenpreises Ihres Dienstwagens als zusätzlichen Geldwertenvorteil, der mit dem Rest Ihres Einkommens pro Monat versteuert wird. Nun bei Elektroautos und leider auch bei Plug-in-Hybriden bis 50Gramm CO2/100km, wird bei einem Listenpreis inkl. aller Ausstattungen, nur 0,5% dieses Listenpreise zur Versteuerung herangezogen und bei reinen Elektroautos unter 40.000€ Brutto (hier zählen auch Ausstattung und nicht nur die Basisversion wie beim Umweltbonus) werden sogar nur 0,25% des Listenpreises zur Berechnung genommen.

50% Sonderabschreibung für elektrische Nutzfahrzeuge

Die Sonderabschreibung für elektrische Nutzfahrzeuge ist parallel mit der neuen Dienstwagenbesteuerung für Elektroautos gekommen, allerdings etwas medial dahinter verschwunden. Es können alle Nutzfahrzeuge der Kategorie N1, N2 und N3 für diese Abschreibung genutzt werden. Sie gilt ab 2020 und beträgt 50% für das erste Jahr der Anschaffung, zusammen mit dem üblichen 16,7% sind es im ersten Jahr dann 66,7% Abschreibung und danach wird der restlichen Betrag wieder mit 16,7 für die restlichen 5 Jahre abgeschrieben. Dies ist ein weiterer Grund sich unsere neue Übersicht der Elektrischen Nutzfahrzeuge ab 2020/21 anzuschauen.

Gesetzestext zur Abschreibung. Link

Übersicht der elektrischen Nutzfahrzeuge für 2020/21. Link

Förderung der Bundesländer:

Aufgrund einer Änderung in den Förderrichtlinien der Innovationsprämie, ist die Kombination aus Landes und Bundesförderung nur mit Einschränkungen möglich. So können für Bestellungen vor dem 4.6 noch den alten Umweltbonus und die Landesförderung bekommen. Allerdings nicht die Verdopplung durch die Innovationsprämie. Wie es bei Bestellungen nach dem 4.6 aussieht, lässt sich noch nicht sagen, aktuell ist keine Kumulierung der beiden Förderungen vorgesehen. Die Ausnahmen sind aktuell folgende Förderungen:

Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Sofortprogramm Saubere LuftBMU
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und MobilBMU
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMVI
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMVI
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin)
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Die aktuelle Übersicht, finden Sie hier auch auf der Seite des Bafa: https://www.bafa.de/

NRW

NRW hat aktuell eine sehr gute Förderung für Ladeinfrastruktur, sowohl Privat als auch Gewerblich, sowie eine Förderung für die Beratungen. Die Förderung für alle Elektroautos in Höhe von 4000-8000€ für Gewerbetreibende wurde mit Einfuhr des neuen Umweltbonus, auf 8000€ für elektrische Nutzfahrzeuge N1 und N2 ab 2,3 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht reduziert. Weitere Informationen zur Förderung in NRW finden Sie auf der Seite von Elektromobilität.NRW.

https://www.elektromobilitaet.nrw/unternehmen/foerderung-fuer-unternehmen/

Berlin

In Berlin gab es eine ähnliche Förderung, wie in NRW, allerdings wurde bereits die Fördersumme für 2020 abgerufen, sollte die Förderung für 2021 wieder angebotet werden finden Sie alle Informationen auf der Seite der “Wirtschaftsnahe Elektromobilität” kurz Welmo.

https://www.welmo.de/

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Förderung in Form eines BW-e-Gutschein in Höhe von 3000€ für die Nutzung eine Elektroautos vorhanden. Hier wird nicht direkt das Elektroauto gefördert, sondern man fördert die Nutzung oder die Installation von Ladeinfrastruktur umso eine Doppelförderung zu verhindern, welche es vor der Anpassung des alten Umweltbonus geben konnten. Es gibt Einschränkungen für die Nutzer der Förderung, so werden nicht pauschal alle Gewerbetreibende gefördert, wie in NRW und Berlin und Sie gilt auch nur für bestimmte Gebiete in Baden-Württemberg. Diese Förderung scheint ebenfalls fast aufgebraucht. Weitere Informationen zur Förderung in Baden-Württemberg finden Sie hier.

https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein.html

Weitere Länder haben jeweils einzelne Förderaktionen, welche sich aber meistens auf Ladeinfrastruktur beziehen und hier später noch hinzugefügt.

Förderung von Stadten, Gemeinden und Stromversorgern

Zusätzlich gibt es noch Förderungen von einzelnen Städten, Gemeinden und Stadtwerken, so fördert München z.b Elektroautos bis zu 1500€ wobei hier die Förderung aus 500€ Elektroauto und bis zu 1000€ Abwrackprämie besteht.

München

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_Elektromobilitaet.html

 

Sollten Sie weitere Fragen zu den Förderungen haben oder eine Förderung vermissen, können Sie sich gerne telefonisch +49-2241-261557-0 oder über die Info@Ludego.com bei uns melden.