Neue Förderungen für Elektroautos 2026

Auf dieser Seite haben wir alle aktuellen Förderungen für Elektroautos in Deutschland zusammengetragen.

Für 2026 ist eine neue Förderung für Elektroautos und PHEV vorgesehen. Noch gibt es keine beschlossene und veröffentlichte Förderrichtlinie (Stand: 19.01.2026). Es existieren jedoch bereits Leitlinien, und eine Finalisierung soll in den nächsten Wochen vorliegen. Daher finden Sie hier die bereits bekannten Informationen sowie anschließend einige Tipps für das weitere Vorgehen.

Bekannte Infos:

Die Förderung soll nur für Privatpersonen gelten und abhängig von zu versteuernde Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18  Jahren sein.

Höhe der Förderung:

  • 3.000 € Grundförderung bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €

 

  • 4000 € Grundförderung bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 60.000 €

 

  • 5000 € Grundförderung bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 45.000 €

 

  • Die Förderung kann pro Kind um 500 € erhöht werden, auf maximal zusätzlich 1.000 €

 

  • Die Jahreseinkommensgrenze kann pro Kind um 5.000 € angehoben werden; eine Obergrenze dieser Erhöhung liegt bei 2 Kindern, also 10.000 €

Somit ist je nach Variante eine Förderung zwischen 3.000 € und 6.000 € vorgesehen – sowohl für Kauf als auch für Leasing.

Ablauf der Förderung:

Aktuell sieht es so aus, dass die Förderung einen ähnlichen Ablauf haben wird wie die bisherige Förderung. Das heißt, die Abwicklung wird über das BAFA erfolgen, und die Förderung wird voraussichtlich nach der Zulassung beantragt.

In diesem Fall erhalten Sie die Förderung, nachdem Sie das Fahrzeug bezahlt haben bzw. eine Anzahlung für das Leasing geleistet haben.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
  • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
  • Geburtsurkunden, wenn Sie eigene Kinder unter 18 haben.

Es wird eine Mindesthaltedauer liegt vorraussichtlich bei 36 Monaten.

Die Anträge sollen ab Mai 2026 gestellt werden können, rückwirkend für alle Zulassungen ab 01.01.2026.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

Da der Begriff zu versteuerndes Haushaltjahreseinkommen bei vielen für Verwirrung gesorgt hat, wird hier nochmal die Begrifflichkeit geklärt.

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Hier geht es nicht wie manchmal angenommen um de reinen Bruttolohn, sondern hier werden in der Regel zahlreiche Freibeträge bereits abgezogen. Die Auto-Motor-Sport hat hier einen schönen Beitrag über wie viel darf man für die Föderung verdienen:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/zu-versteuerndes-einkommen-fuer-e-auto-foerderung-das-darf-man-verdienen/

Bei Fragen zu Risiken & Nebenwirkungen gilt wie immer, wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.

Fallstricke:

Da die Förderung erst nach der Zulassung beantragt werden kann, kann es zu Problemen kommen, wenn der Fördertopf leer ist, bevor Ihr Fahrzeug produziert wurde. Aktuell sind drei Milliarden Euro im Fördertopf vorgesehen, zeitlich unbegrenzt. Damit würde der Fördertopf etwa drei Jahre reichen. Zusätzlich soll es diesmal eine Anzeige über die aktuelle Höhe des Fördertopfes geben, sodass sich – anders als zuvor – besser abschätzen lässt, wie viel Geld noch verfügbar ist.

Zwei Faktoren könnten jedoch entscheidend werden, ob Sie bei bestimmten Modellen später noch die Förderung erhalten.

Local-Content-Kriterien

Zum einen möchte man zukünftig, ähnlich wie in Frankreich, nur noch heimische Fahrzeuge fördern. Hier stellt sich die Frage, wie mit bereits bestellten Fahrzeugen umgegangen wird. Zum anderen ist unklar, wie die Regelung im Detail aussieht: In Frankreich erhalten Fahrzeuge mit hohen CO₂-Kosten keine Förderung, selbst wenn sie z. B. in Europa aus einzelnen Komponenten zusammengebaut wurden. Da Hersteller aus China in der Regel kürzere Lieferzeiten haben, besteht hier vermutlich ein ausreichender zeitlicher Vorlauf.

PHEV:

Auch bei Plug-in-Hybriden kann es zukünftig Anpassungen geben, z. B. eine Mindestreichweite oder eine Verpflichtung, das Fahrzeug überwiegend elektrisch zu nutzen. Aktuell werden PHEV die hälfte von BEV als Förderung erhalten.

Was kann man vorab tun?

Da die groben Rahmenbedingungen wie zu versteuernden Einkommen und Höhe der Förderung bereits bekannt sind, sollte man gegebenenfalls schon prüfen, ob man grundsätzlich förderfähig ist. Bei favorisierten Modellen, die ganz oder teilweise aus China stammen, sollte möglichst früh bestellt werden, um noch profitieren zu können. Für zusätzliche Kinder ist es vermutlich bereits zu spät; inwieweit eine Adoption wirksam ist, wurde bislang nicht erläutert.

Wir werden demnächst ein Feld im Konfigurator integrieren, in dem Sie eine mögliche Förderung einrechnen können, um den Endpreis inklusive Förderung zu sehen sowie einen Hinweis zu erhalten, ob das jeweilige Fahrzeug später eventuell aus der Förderung herausfallen könnte.

Eine gute Orientierung bietet die Liste der in Frankreich geförderten Fahrzeuge. Wenn Ihr Modell dort aufgeführt ist, wird es sehr wahrscheinlich auch hier eine Förderung erhalten:
https://score-environnemental-bonus.ademe.fr/

Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir diese hier ergänzen.

FAQ

Wie lange reicht das Budget?

Dazu haben wir separat ein paar Rechnungen aufgestellt um Ihnen eine gute Übersicht zu liefern. Diese finden Sie hier: Wie lange reicht die neue Förderung für Elektroauto?

Wo finde ich weitere Informationen?

Das Ministerium hat das eine Seite erstellt, auf der es weitere Infroamtionen gibt und demnächst auch die Verlinkung zur Antragsstrecke: https://www.bundesumweltministerium.de

Wo finde ich das passende Elektroauto?

Natürlich bei uns in unserer Angebotsübersicht, in unseren Konfiguratoren können Sie sich zusätzlich die Förderung anzeigen lassen, welche für Sie möglich wäre:

Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen zu den Förderungen haben oder eine Förderung vermissen, können Sie sich gerne telefonisch unter +49 2241 261557-0 oder per E-Mail an info@ludego.com bei uns melden oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


    Anrede

    Ihr Vorname

    Ihr Nachname

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer(optional)

    Betreff


    Ihre Nachricht

    Spamschutz: Wie viele Tiere sind hundert Kaninchen plus zwei Gummibärchen? (Bitte Zahl eingeben)

    Datenschutz
    Mit Senden, werden Ihre Eingaben zum Beantworten Ihrer Anfragen nach den gelten Datenschutzvorgaben, bearbeitet und gespeichert, bis Ihre Anfrage beanwortet wurde oder Sie deren Nutzung widersprechen.
    Bestätigung

    Weitere Informationen finden Sie hier: