Förderung für Elektroautos 2026

Alle aktuellen Informationen zur neuen staatlichen Elektroauto-Förderung — Höhe, Voraussetzungen, Ablauf und wie lange das Budget voraussichtlich reicht.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Wer? Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Was? Neuwagen (Fahrzeugklasse M1) mit reinem E-Antrieb (BEV) oder förderfähigem Plug-in-Hybrid
  • Wie viel? 3.000 € bis 6.000 € für E-Autos · 1.500 € bis 4.500 € für Hybride
  • Wann? Anträge können jetzt gestellt werden · rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026
  • Budget: 3 Milliarden Euro für ca. 800.000 Fahrzeuge (Zeitraum 2026–2029)
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung — gilt auch für Leasing
  • Antrag: online nach Zulassung · Identifikation via BundID (ELSTER oder eID)

Förderung für Ihr Wunschfahrzeug berechnen

Geben Sie unten Ihre Familiensituation und Ihr Einkommen an, um zu sehen, welche Förderung für Sie in Frage kommt. Der berechnete Betrag wird automatisch auch im Shop und in unseren Konfiguratoren neben dem Kaufpreis angezeigt.

Hinweis: Die Förderung wird vom Käufer selbst nach Zulassung beantragt und direkt von der zuständigen Behörde ausgezahlt. Der Betrag ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags beim Händler.

Höhe der Förderung — Übersicht

Die Förderung ist sozial gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Pro Kind verschiebt sich die Einkommensgrenze um 5.000 € nach oben — bei zwei Kindern also auf maximal 90.000 €.

Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge — diese erhalten dieselben Fördersätze wie BEV.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ohne Kind 1 Kind 2+ Kinder
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 – 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 – 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 – 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 – 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
über 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender (REEV)

Hinweis: Wir bei Ludego bieten ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge an. Plug-in-Hybride sind nicht Teil unseres Angebots. Die folgende Tabelle ist daher nur zur Vollständigkeit aufgeführt.

PHEV und REEV erhalten genau die Hälfte der BEV-Förderung. Voraussetzung: max. 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder mindestens 80 km elektrische Reichweite (gilt bis 30.06.2027).

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ohne Kind 1 Kind 2+ Kinder
bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 – 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 – 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 – 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
85.001 – 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €

Was ist „zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“?

Diese Begrifflichkeit sorgt häufig für Verwirrung. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Es handelt sich nicht um den Bruttolohn — vom Bruttoeinkommen werden zahlreiche Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben bereits abgezogen, bevor die Einkommensteuer berechnet wird.

Für die Förderung wird der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide herangezogen (max. drei Jahre alt). Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet.

Eine gute Erklärung dazu finden Sie auch bei Auto-Motor-Sport: Wie viel darf man für die Förderung verdienen?

Bei konkreten Fragen zur Berechnung Ihres Einkommens wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.

Ablauf der Förderung

Die Antragstellung erfolgt nach der Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren über das Bundesumweltministerium. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden.

So läuft es ab

  1. Fahrzeug bestellen und kaufen — der Kaufvertrag enthält den vollen Kaufpreis ohne Abzug der Förderung.
  2. Fahrzeug zulassen — das Datum der Zulassung ist entscheidend (muss nach dem 01.01.2026 liegen).
  3. Antrag online stellen — über die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de), Identifikation via BundID (Online-Ausweis mit eID oder ELSTER-Zertifikat).
  4. Auszahlung nach Antragsprüfung — in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides, direkt auf das angegebene Konto.
  5. Mindesthaltedauer 36 Monate — das Fahrzeug muss durchgehend auf Sie zugelassen bleiben.

Welche Dokumente benötigen Sie?

  • Die zwei letzten Einkommensteuerbescheide (max. drei Jahre alt) der antragstellenden Person und ggf. des Partners
  • Bei Familien: Kindergeldnachweis der Familienkasse
  • Bei PHEV/REEV: EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs
  • BundID-Identifikation (ELSTER-Zertifikat oder aktivierter Online-Personalausweis) — oder eine bevollmächtigte Person/Firma mit BundID bzw. „Mein Unternehmenskonto“ (siehe Abschnitt „Förderung per Vollmacht beantragen lassen“)

Förderung per Vollmacht beantragen lassen

Für die Antragstellung ist eine digitale Identifikation über die BundID nötig — entweder mit dem Online-Personalausweis (eID) oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Wer beides nicht hat oder nicht einrichten möchte, muss trotzdem nicht auf die Förderung verzichten: Die antragstellende Person kann eine andere Person oder eine Firma per Vollmacht mit der Antragstellung beauftragen. Sie selbst brauchen dann keine eigene BundID — es genügt, wenn die bevollmächtigte Person bzw. das bevollmächtigte Unternehmen über den entsprechenden Zugang verfügt. So ist die Förderung auch für Menschen erreichbar, die selbst keinen Online-Ausweis oder kein ELSTER-Zertifikat haben (z. B. ältere oder technisch ungeübte Antragsteller).

Kein eID- oder ELSTER-Zugang? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular weiter unten oder per E-Mail an info@ludego.com — wir übernehmen die Antragstellung per Vollmacht komplett für Sie.

Wer kann den Antrag für Sie stellen?

  • Bekannte oder Verwandte (z. B. Kind, Enkel, Nachbar): Sie benötigen ein eigenes BundID-Konto mit eID oder ELSTER-Zertifikat.
  • Ein Unternehmen oder Autohaus (z. B. Ludego): Hierfür ist ein Zugang über „Mein Unternehmenskonto“ nötig — das zentrale Konto für die Kommunikation von Unternehmen mit Behörden.

Worauf Sie achten müssen

  • Die unterschriebene Vollmacht ist als Upload mit dem Antrag einzureichen — ein Mustervollmacht-PDF wird vom BAFA bereitgestellt.
  • Die im Antrag angegebene Kontoverbindung muss immer auf den Halter laufen — nicht auf die bevollmächtigte Person oder die Firma.
  • Antragsberechtigt und Halter bleibt immer die geförderte Privatperson. Die Vollmacht betrifft ausschließlich die technische Antragstellung.

Wichtige Details, die oft übersehen werden

Diese Punkte stehen so im Kleingedruckten der Richtlinie — sie können aber im Einzelfall darüber entscheiden, ob ein Antrag durchgeht oder nicht.

Wer ist nicht antragsberechtigt?

  • Personen unter 18 Jahren (das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen werden)
  • Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland
  • Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde
  • Personen, die eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 AO abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind
  • Personen, deren Fahrzeug im Betriebsvermögen geführt wird (auch Selbstständige — das Fahrzeug muss zum Privatvermögen gehören)
  • Unternehmen, Vereine, Kommunen — antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen

Halter ≠ Käufer/Leasingnehmer

Antragsberechtigt ist der Halter des Fahrzeugs (die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist). Halter und Käufer bzw. Leasingnehmer müssen nicht dieselbe Person sein — ein Familienmitglied kann das Fahrzeug z. B. kaufen oder leasen, während der Antragsteller als Halter eingetragen ist.

Einmaligkeit und Haushalts-Begrenzung

Die Förderung kann je Person nur ein einziges Mal im Rahmen dieses Programms gewährt werden. Pro Haushalt sind maximal zwei Anträge möglich (zwei verschiedene Haushaltsmitglieder mit jeweils einem eigenen Fahrzeug). Auch ein und dasselbe Fahrzeug darf nur einmal gefördert werden — bei mehreren Anträgen gilt der erste vollständig eingegangene.

Gewährleistung, Totalschaden und Erbfall

  • Gewährleistung (Wandlung/Rücktritt): Eine Rückabwicklung wegen gesetzlicher Gewährleistung führt nicht zur Rückforderung — sofern innerhalb von 6 Monaten ein gleichwertiges, förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird. Die Mindesthaltedauer verlängert sich entsprechend. Anzeigepflicht beim BAFA.
  • Totalschaden oder Diebstahl: Unverzüglich beim BAFA anzeigen. Über eine anteilige oder vollständige Rückforderung wird im Einzelfall entschieden.
  • Erbfall: Stirbt der Halter vor Ablauf der Mindesthaltedauer, ist die Ummeldung auf den Erben nicht förderschädlich. Die restliche Haltedauer ist vom Erben einzuhalten (Nachweis über Erbschein).
  • Vorzeitiger Verkauf: Eine kürzere Haltedauer als 36 Monate ist unverzüglich beim BAFA anzuzeigen — über eine anteilige oder vollständige Rückforderung wird im Einzelfall entschieden.
  • Umzug ins Ausland: Das Fahrzeug muss 36 Monate in Deutschland zugelassen bleiben — ein Umzug innerhalb dieser Frist gefährdet die Förderung.

Kumulierung, Aufbewahrung und Rechtsanspruch

  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen — Ausnahme: Der Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMUKN geschlossen (dann mit Anzeigepflicht). Kommunale oder Landesförderung daher vorab prüfen.
  • Alle zuwendungserheblichen Unterlagen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
  • Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch — die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Reicht das Budget?

Eine der häufigsten Fragen: Wie lange wird das Geld für die Förderung reichen? Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029 bereit. Geplant war das Budget für etwa 800.000 Fahrzeuge, bei einer durchschnittlichen Förderung von 3.750 € pro Antrag. Die Praxis sieht anders aus, wie der Realitätscheck unten zeigt.

Was begrenzt die Anzahl der Anträge?

  • Nur Privatpersonen. 2025 waren 64 % aller BEV-Zulassungen gewerblich, bei PHEV sogar 79 %. Damit fallen rund zwei Drittel der E-Autos und 80 % der Hybride von vornherein aus.
  • Einkommensgrenze. Etwa 50 % aller Privatkäufer liegen unter der Grenze. Unter den bisher Geförderten hat rund die Hälfte ein Haushaltseinkommen bis 45.000 €.
  • Antragsquote. Nicht jeder Berechtigte stellt tatsächlich einen Antrag. Ein Drittel der Käufer weiß noch gar nichts von der Förderung.

Realitätscheck: Stand 1. Oktober 2026

Seit dem 19. Mai läuft die Antragstellung. Bis Anfang Oktober sind fast 100.000 Förderungen bewilligt. Die Nachfrage liegt damit klar über allen Annahmen zum Start.

Kennzahl Stand 01.10.2026
Bewilligte Förderungen 97.790
Neu bewilligt im August 25.598
Neu bewilligt im September 45.317
Ausgezahlte Fördersumme 432 Mio. €
Ø Förderhöhe je Förderung 4.418 € (geplant: 3.750 €)
Anteil reiner Elektroautos 91,6 %
Kauf / Leasing 50,4 % / 49,6 %
Verbleibendes Budget rund 2,57 Mrd. €
Entspricht noch rund 580.000 Förderungen

Weil jede Förderung im Schnitt höher ausfällt als geplant, reicht das Geld nicht für 800.000, sondern rechnerisch für rund 580.000 weitere Förderungen. Im September wurden fast doppelt so viele Förderungen bewilligt wie im August. Ein Teil davon ist abgearbeiteter Stau und damit ein Einmaleffekt. Die Förderung erreicht vor allem kleine und mittlere Einkommen: Rund die Hälfte der Geförderten hat ein Haushaltseinkommen bis 45.000 €, rund drei Viertel bis 60.000 €.

Vier Szenarien: Wie lange reicht das Restbudget?

Von den 3 Milliarden Euro sind noch rund 2,57 Mrd. € übrig. Wie lange das reicht, hängt davon ab, wie viele Förderungen pro Monat dazukommen. Wir rechnen mit einem Durchschnitt von rund 4.400 € je Förderung.

Szenario Annahme Förderungen/Monat Topf leer
A — Gestreckt Die Werke sind ausgelastet, die Neuzulassungen wachsen kaum. ~28.000 (2027) ~Frühjahr 2028
B — Basis (wahrscheinlichster Kurs) Die Bestellungen der letzten Monate kommen mit der Lieferzeit an, die Zulassungen der geförderten Marken wachsen weiter. ~36.000 bis 44.000 (2027) ~Herbst 2027 (Oktober)
C — Welle Neue Werke laufen schnell hoch, viele lange bestellte Fahrzeuge kommen gleichzeitig. ~50.000 ~Spätsommer 2027 (September)
D — Fortschreibung Das Tempo von August und September bleibt konstant. ~35.400 ~Februar 2028

A — Gestreckt. Die Hersteller liefern nicht mehr Autos aus, als die Werke schaffen. Die Zahl der Förderungen bleibt dann bei rund 28.000 im Monat. Das Budget hält bis etwa Frühjahr 2028.

B — Basis. Das halten wir für den wahrscheinlichsten Kurs. Wer in den letzten Monaten bestellt hat, bekommt sein Auto nach der Lieferzeit, und die geförderten Marken legen weiter zu. Das ergibt etwa 36.000 bis 44.000 Förderungen im Monat 2027. Der Topf wäre dann etwa im Herbst 2027 leer, voraussichtlich im Oktober.

C — Welle. Neue Werke laufen schnell hoch, und viele lange bestellte Fahrzeuge kommen gleichzeitig beim Kunden an. Das sind dann rund 50.000 Förderungen im Monat. Das Geld wäre etwa im Spätsommer 2027 aufgebraucht, voraussichtlich im September. Dann warten zum Ende noch viele Anträge.

D — Fortschreibung. Das Tempo von August und September bleibt gleich, im Schnitt rund 35.400 Förderungen im Monat. Dann reicht das Geld bis etwa Februar 2028.

Was das für Sie heißt
Die Förderung beantragen Sie erst nach der Zulassung. Bei langer Lieferzeit, ab etwa 6 Monaten, kann das Budget deshalb knapper werden, bis Ihr Auto da ist. Das Budget ist außerdem in Jahresbeträge aufgeteilt. Dadurch kann es zwischenzeitlich zu Verzögerungen bei der Bewilligung kommen. Ob und wann das eintritt, lässt sich heute nicht sagen. Bei Fragen zu Ihrem Wunschmodell und zur Lieferzeit sind wir für Sie da.

Die Förderampel auf unseren Fahrzeugseiten

Auf jeder Fahrzeugseite finden Sie im Abschnitt Lieferzeit eine Förderampel. Sie zeigt, wie gut die Förderung bei einer Bestellung heute noch erreichbar ist. Dafür rechnen wir: heute bestellt, plus die aktuelle Lieferzeit des Modells, plus rund zwei Monate für die Bewilligung nach der Zulassung. Diesen Zeitpunkt vergleichen wir mit unseren Szenarien.

Ampel Bedeutung Bei Bestellung heute, etwa bei einer Lieferzeit von
● Grün Die Bewilligung fällt voraussichtlich in eine Zeit, in der noch ausreichend Budget da ist. bis 4 Monate
● Gelb Die Förderung ist möglich, das Budget wird bis dahin aber knapper. Kalkulieren Sie sicherheitshalber auch ohne Förderung. 5 bis 9 Monate
● Rot Im wahrscheinlichsten Szenario ist das Budget bis zur Auslieferung aufgebraucht. Kalkulieren Sie ohne Förderung. ab 10 Monaten

Rot zeigen wir erst, wenn nach unserer Hochrechnung im wahrscheinlichsten Szenario keine Förderung mehr zu erwarten ist. Die Ampel ist eine Einschätzung, keine Zusage. Wir passen sie jeden Monat an die neuen Zahlen an. Bei einem roten oder gelben Modell beraten wir Sie gern zu Alternativen mit kürzerer Lieferzeit.

Fazit

Nach heutigem Stand hält der Fördertopf nicht bis 2029. Voraussichtlich ist er zwischen Herbst 2027 und Frühjahr 2028 aufgebraucht. Wer ein förderfähiges Elektroauto plant, sollte die bis zu 6.000 € daher nicht zu lange aufschieben. Wir aktualisieren diese Einschätzung jeden Monat.

Fallstricke und offene Punkte

Local-Content-Kriterien

Das Ministerium prüft die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen — ähnlich wie in Frankreich, wo Fahrzeuge mit hohen CO₂-Kosten in der Lieferkette keine Förderung mehr erhalten. Aktuell sind diese Kriterien noch nicht Teil der Richtlinie, könnten aber zu einem späteren Zeitpunkt integriert werden. Das Ministerium hat zugesichert, vor einem Inkrafttreten rechtzeitig zu informieren.

Eine gute Orientierung bietet die Liste der in Frankreich geförderten Fahrzeuge: score-environnemental-bonus.ademe.fr

PHEV ab 01.07.2027

Aktuell sind PHEV mit max. 60 g CO₂/km oder min. 80 km elektrischer Reichweite förderfähig. Ab Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Anpassung der Kriterien. Da wir bei Ludego ohnehin keine PHEV anbieten, ist das für unser Angebot nicht relevant.

Was kann man jetzt schon tun?

  • Prüfen, ob Sie grundsätzlich förderfähig sind (Einkommen, Familienstand)
  • Die zwei aktuellsten Steuerbescheide bereithalten
  • Bei Bedarf ELSTER-Zertifikat oder Online-Personalausweis (eID) aktivieren
  • Bei chinesischen Fahrzeugen, die unter mögliche Local-Content-Beschränkungen fallen könnten, möglichst früh bestellen

Häufige Fragen (FAQ)

Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst, die uns zur neuen Förderung erreichen. Eine vollständige FAQ-Sammlung mit allen Detailregelungen finden Sie auf der offiziellen BAFA-Seite: → Offizielle BAFA-FAQ zur E-Auto-Förderung 2026

Gibt es zusätzlich zur Förderung einen Herstellerbonus?

Ja — einzelne Hersteller gewähren einen eigenen Bonus zusätzlich zur staatlichen Förderung. Bei Citroën erhält jeder Kunde 3.000 € (bereits in unseren Preisen enthalten); wer eine höhere Förderfähigkeit nachweist, kann zusätzlichen Bonus bekommen. Der Bonus wird direkt als Rabatt im Kaufvertrag gewährt (Nachweis vorab nötig, nicht nachträglich). Wie das funktioniert und ab wann es sich lohnt, lesen Sie auf unserer Seite → Der Citroën-Bonus.

Ich habe keinen ELSTER-Zugang und keinen digitalen Personalausweis (eID) — bekomme ich die Förderung trotzdem?

Ja. Für den Antrag ist zwar eine digitale Identifikation über die BundID nötig (Online-Ausweis mit eID oder ELSTER-Zertifikat). Wenn Sie beides nicht haben oder nicht einrichten möchten, ist das aber kein Hindernis: Die Antragstellung lässt sich per Vollmacht von einer Person mit BundID oder von einem Unternehmen mit „Mein Unternehmenskonto“ übernehmen. Schreiben Sie uns dazu einfach über das Kontaktformular weiter unten oder per E-Mail an info@ludego.com — wir beantragen die Förderung dann komplett für Sie. Mehr dazu im Abschnitt „Förderung per Vollmacht beantragen lassen“.

Gilt die Förderung auch für Leasing?

Ja, das Förderprogramm gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing — mit denselben Beträgen und Voraussetzungen. Beim Leasing stellt der Leasingnehmer den Antrag selbst. Voraussetzung: Das Fahrzeug wird auf den Leasingnehmer zugelassen und bleibt 36 Monate auf ihn zugelassen — unabhängig von der vertraglichen Leasinglaufzeit.

Ich bin selbstständig — kann ich die Förderung beantragen?

Ja, sofern das Fahrzeug privat gehalten wird (nicht im Betriebsvermögen). Das Einkommen muss per Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden — solange Sie unter der Einkommensgrenze liegen, ist eine selbstständige Tätigkeit kein Hindernis. Innerhalb der 36 Monate darf das Fahrzeug nicht ins Betriebsvermögen überführt werden.

Sind Auszubildende und Studierende förderberechtigt?

Ja, sofern sie volljährig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, selbst Halter des Fahrzeugs sind und das Haushaltseinkommen unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.

Können auch Rentnerinnen und Rentner die Förderung beantragen?

Ja. Falls keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht und kein Bescheid vorliegt, kann diese nachträglich beim Finanzamt eingereicht werden. Der dann ausgestellte Bescheid dient als Nachweis — auch wenn das ausgewiesene zu versteuernde Einkommen 0 € beträgt.

Was, wenn ich keine Einkommensteuerbescheide habe?

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (z. B. Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 ohne Nebeneinkünfte, Rentner unter dem Grundfreibetrag, Studierende, Berufseinsteiger), kann freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt nachreichen. Das Finanzamt erstellt dann gemäß § 155 Abs. 1 AO einen förmlichen Einkommensteuerbescheid — auch ein Bescheid mit 0 € zu versteuerndem Einkommen ist als Nachweis geeignet. Eine nachträgliche Veranlagung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Welche Kinder werden berücksichtigt?

Berücksichtigt werden im Haushalt lebende Kinder, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs noch nicht 18 Jahre alt sind und für die eine Kindergeldberechtigung besteht. Maximal werden zwei Kinder berücksichtigt. Bei Kindern im Wechselmodell ist die Zuordnung gemäß Kindergeldbescheid maßgeblich. Pflegekinder zählen wie eigene Kinder, sofern Kindergeld bezogen wird.

Bekomme ich die Förderung auch ohne deutschen Pass?

Ja, entscheidend ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern der Hauptwohnsitz in Deutschland (im Sinne des Bundesmeldegesetzes). Sie müssen die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide vorlegen können. Ausländische Bescheide sind durch beeidigte Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen.

Kann ich ein Fahrzeug aus dem Ausland beziehen?

Ja. Es ist unerheblich, wo das Neufahrzeug erworben wurde — auch außerhalb der EU. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen war und dann erstmals in Deutschland auf Sie zugelassen wird.

Kann jemand anderes (z. B. ein Autohaus) den Antrag für mich stellen?

Ja. Die antragstellende Person braucht keine eigene BundID, wenn sie eine andere Person oder ein Autohaus mit der Antragstellung bevollmächtigt. Die bevollmächtigte Person benötigt ein eigenes BundID-Konto (mit eID oder ELSTER), das bevollmächtigte Unternehmen einen Zugang über „Mein Unternehmenskonto“. Die unterschriebene Vollmacht ist als Upload beizufügen; die angegebene Kontoverbindung muss immer auf den Halter laufen. Gern übernehmen wir das für Sie — siehe Abschnitt „Förderung per Vollmacht beantragen lassen“.

Brauche ich zwingend ein eigenes BundID-Konto?

Nicht zwingend. Die Antragstellung erfolgt rein digital über die Förderzentrale Deutschland, die Identifikation läuft über die BundID (Online-Ausweis mit eID oder ELSTER-Zertifikat) oder „Mein Unternehmenskonto“. Eine einfache Anmeldung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus. Wenn Sie selbst keinen dieser Zugänge haben, können Sie eine Person mit BundID oder eine Firma bevollmächtigen — mehr dazu im Abschnitt „Förderung per Vollmacht beantragen lassen“.

Was passiert, wenn der Fördertopf bei meiner Bestellung leer ist?

Entscheidend ist nicht der Tag der Bestellung, sondern der Zeitpunkt der Bewilligung nach der Zulassung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Ist das Budget aufgebraucht, werden keine neuen Anträge mehr bewilligt. Wie hoch das Risiko bei Ihrem Wunschmodell ist, zeigt die Förderampel auf der jeweiligen Fahrzeugseite. Sprechen Sie uns zu einem konkreten Modell einfach an, wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

Sind Tageszulassungen förderfähig?

Nein. Das Fahrzeug darf zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen gewesen sein — es muss eine echte Erstzulassung auf den Antragsteller erfolgen.

Was, wenn ich mein Auto vor Ablauf der 36 Monate verkaufen muss?

Eine kürzere Haltedauer ist dem BAFA unverzüglich anzuzeigen; über eine anteilige oder vollständige Rückforderung wird im Einzelfall entschieden. Bei einer Rückabwicklung wegen gesetzlicher Gewährleistung ist keine Rückforderung fällig, wenn innerhalb von 6 Monaten ein gleichwertiges, förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird.

Was, wenn mein Auto während der Haltefrist Totalschaden hat oder gestohlen wird?

Der Sachverhalt ist unverzüglich beim BAFA anzuzeigen. Über eine anteilige oder vollständige Rückforderung wird unter Berücksichtigung des Einzelfalls entschieden.

Was passiert mit der Förderung, wenn der Halter vor Ablauf der 36 Monate verstirbt?

Eine Ummeldung auf den Erben ist nicht förderschädlich. Die restliche Mindesthaltedauer ist vom Erben einzuhalten; die Erbschaft ist über einen Erbschein zu belegen.

Was, wenn mein Leasingvertrag nur 24 Monate läuft?

Für die Förderung muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate durchgehend auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben — unabhängig von der vertraglichen Leasinglaufzeit. Ein Vertrag über nur 24 Monate erfüllt diese Frist nicht: Endet das Leasing vorher, wird die Förderung zurückgefordert. Wählen Sie für eine Förderung daher nur Leasingverträge mit mindestens 36 Monaten Laufzeit — bei kürzerer Laufzeit gibt es keine Förderung.

Kann ich die Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Grundsätzlich ausgeschlossen — Ausnahme: Der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMUKN geschlossen (dann mit Anzeigepflicht). Klären Sie eine parallele Antragstellung bei kommunalen oder Landesprogrammen vorab.

Kann ich mehrere Anträge stellen?

Pro Person ist die Förderung einmalig. Pro Haushalt sind maximal zwei Anträge möglich — zwei verschiedene antragsberechtigte Haushaltsmitglieder mit jeweils einem eigenen Fahrzeug, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Mindestens 5 Jahre. Andernfalls kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Förderung zuzüglich Zinsen zurückgefordert werden.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides direkt auf das angegebene Konto der antragstellenden Person.

Wo finde ich das passende Elektroauto?

Natürlich bei uns in der Angebotsübersicht. In jedem unserer Konfiguratoren können Sie sich zudem die für Sie passende Förderung anzeigen lassen — der berechnete Betrag wird automatisch neben dem Kaufpreis angezeigt.

→ Elektroautoangebote ansehen

Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen zur Förderung haben oder eine Förderung vermissen, erreichen Sie uns telefonisch unter +49 2241 261557-0 oder per E-Mail an info@ludego.com. Alternativ nutzen Sie einfach das Kontaktformular unten — etwa, wenn wir die Förderung per Vollmacht für Sie übernehmen sollen.

Offizielle Anlaufstelle für Antragsfragen

Für Fragen zum Antrag selbst (Status, Dokumente, Rückfragen) ist die Bewilligungsbehörde zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 624, Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15, 02943 Weißwasser/Oberlausitz · Telefon 06196 908-1009 · E-Mail elektromobilitaet@bafa.bund.de.

Keine Förderung möglich?

Wer keinen Anspruch auf die staatliche E-Auto-Förderung hat, fährt mit einer Kurzzeitzulassung oft trotzdem günstig: junge E-Autos mit hohem Rabatt – ganz ohne Förderung. Wann sich das lohnt und E-Autos mit Kurzzeitzulassung ansehen →

Förderung per Vollmacht durch Ludego beantragen

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