Konjunkturprogramm 2020 Erhöhung der Förderung für Elektroautos.

Hier ist die Übersicht aller Maßnahmen des Konjukturprogramms:Link

Folgende Punkte sind davon für Elektroautos relevant:

Wir werden zu jeden Punkt noch weitere Details schreiben.

1. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum
31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
{Finanzbedarf: 20 Mrd. Euro}

6. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung
(AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent
pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020
und 2021 eingeführt. {Finanzwirkung: Vorzieheffekt rd. 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für
den Bund}

B) Zukunftspaket
Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien
Damit Deutschland gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgeht und auch mittel- und langfristig
ein lebenswertes und wirtschaftlich starkes Land bleibt, werden wir ein Zukunftspaket in Höhe
von über 50 Mrd. für die nächsten Jahre auflegen. Als erste Maßnahmen werden daraus die
nachfolgend aufgeführten konkreten Maßnahmen finanziert:

32. Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und
befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro
Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise
in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte
investieren. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

33. In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für
Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert.
Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit
jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine
Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu
verhindern. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

34. Die projektbezogene Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der
Energiewende) wird ausgeweitet. Der Fokus liegt auf den nächsten großen Umbrüchen im
Energiesystem: Digitalisierung und Sektorkopplung. {Finanzbedarf. 0,3 Mrd. Euro}

35. Eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur ist Voraussetzung für einen
raschen Aufschwung und neues Wachstum in praktisch allen Wirtschaftsbereichen.
Deshalb wollen wir die Mobilität stärken und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit und
Klimaschutz sicherstellen. Dies kommt der Umwelt, der Wirtschaft, Arbeitnehmern und
Unternehmen gleichermaßen zugute. Hierzu sollen die erfolgreiche Politik des
Klimaschutzprogramms 2030 fortgesetzt und beschleunigt, der Strukturwandel der
Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden:

a. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO 2 -Emissionen ausgerichtet, wovon eine
spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien
Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage
zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO 2 -Emissionen pro km bezogen und
oberhalb 95g CO 2 /km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende
zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum
31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.

b. Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch
klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden
wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die
Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis
zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis
31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25%
erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der
nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten
Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen
diskutieren. {Finanzbedarf: 2,2 Milliarden Euro}

c. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie
wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der
Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen.
Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue
regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren
2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. {Finanzbedarf: 2 Milliarden Euro}
d. Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes
Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im
Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung
zu unterstützen. {Finanzbedarf: 200 Mio. Euro}

e. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für
Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.

f. Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer
Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im
Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in
weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige
Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der
Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das
einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine
Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland
auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher
Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren,
Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft,
ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der
Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro}

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