KFW 440 Wallboxförderung
Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zur neuen Wallboxförderung 440 von der KFW aufgeführt. Wir zeigen was gefördert wird, wie die Förderung beantragt wird und haben eine Übersicht der Förderfähigen Wallboxen. Zusätzlich finden Sie am Ende der Seite ein FAQ zu den häufigsten Fragen.
Der Fördertopf ist erschöpft und es sind aktuell keine weiteren Anträge mehr möglich.
Bei Fragen stehen wir gerne über die Info@Ludego.com oder telefonisch über die Nummer +49-2241-261557-0. Wir werden diese Seite kontinuierlich ergänzen, sollte es weitere Informationen geben.
Übersicht:
Wir haben die Seite von einfach nach schwer aufgebaut und zeigen erst die Beantragung für diejenigen, die schon informiert sind und gehen danach auf die Besonderheiten und Anforderungen ein. Da die Förderung auf etwa 200.000 Wallboxen ausgelegt ist, macht es ggf Sinn, sich erst die Förderung zu sichern und dann erst im Detail die Wallbox zu wählen. Mit dem ersten Teil des Antrags, sichern Sie sich jeweils 900€ pro Ladepunkt aus dem Fördertopf und haben 9 Monate für die Umsetzung Zeit. Nach Abschluss der Installations können Sie dann im zweiten Teil die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Zu dem Zeitpunkt benötigen Sie dann alle Rechnungen und Nachweise. Dazu gehen wir dann in den weiteren Punkten ein.
Registrieren bei der KFW
Übersicht
Sie wollen eine Förderung bei der KFW beantragen, haben zwar noch nicht alle Informationen, dann sollten Sie sich zuerst einmal einen Account bei der KFW erstellen. Diesen benötigen Sie wenn Sie später den eigentlichen Antrag stellen möchten.
Dazu gehen Sie auf die Seite der KFW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Sollten Sie auf der KFW Hauptseite sein, müssen Sie zuerst auf Anmeldung gehen und dann aus einer Liste von Optionen wählen Sie KFW Zuschussportal.
Auf der Registrierungseite können Sie sich auf der linken Seite registrieren und auf der rechten Seite einloggen, sollten Sie bereits einen Zugang haben.
Für die Registrierung füllen Sie einfach alle Felder aus. Beachten Sie für die Prüfung der Identität und zur Beschleunigung des Verfahrens, sollten Name und Vorname wie im Ausweis geschrieben werden. Sie müssen auch alle drei Sicherheitsfragen ausfüllen, welche Sie benötigen, wenn Sie Ihr Passwort mal vergessen haben sollten.
Wenn alles geklappt hat, erhalten Sie von der KFW eine Mail in der Sie einen Bestätigungslink erhalten, mit dem Sie die Registrierung abschließen. Mit Ihrem Account können Sie jetzt KFW Förderungen beantragen.
Antrag stellen
Nachdem Sie sich einen Account bei der KFW erstellt haben, können Sie jetzt die eigentliche Förderung beantragen. Eigentlich sollte dies erst ab dem 24.11.2020 gehen, anscheinend ist der Antrag aber jetzt schon möglich. Dazu loggen Sie sich wieder bei der KFW Seite ein, wichtig, falls Sie wieder über die Hauptseite gegangen sind, müssen Sie das Zuschuss-Portal auswählen. Danach geht es Schritt für Schritt durch den Antrag. Wichtig, die Förderung gilt nur für bestehende Immobilien.
Auf der nächsten Seite wählen Sie den Zuschuss “Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)”
Danach öffnet sich am Ende der Seite die Auswahl für den Zuschuss.
Hier müssen Sie zwei Dinge wählen:
Wer bekommt den Zuschuss und sind Sie gegebenfalls Mieter oder Vermieter.
Als Einzelperson, mit Eigenheim oder zur Miete gibt es nichts weiter zu beachten.
Als Vermieter wird im Laufe der Beantragung eine De-minimis-Beihilfen abfrage gemacht, dazu schreibt die KFW auch folgenden Text:
“Falls Sie bereits De-minimis-Beihilfen erhalten haben, müssen Sie dazu im nachfolgenden Zuschussantrag Angaben machen. Bitte halten Sie daher Informationen zu De-minimis-Beihilfen bereit, die in diesem und in den letzten beiden Kalenderjahren gewährt wurden.”
Bei Ehepartner oder Gruppen werden in den nächsten Schritten, die weiteren Kontaktdaten verlangt.
Zusätzlich wird bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Vollmacht und eine Liste der Eigentümer benötigt. Diese Liste kann als PDF oder als JPG hochgeladen werden.
Ganz wichtig, mit dem Vorhaben, darf noch nicht begonnen worden sein, also Sie dürfen noch keinen Elektriker beauftragt haben und auch noch keine Wallbox bestellt haben. Sie können sich aber schon jeweils ein Angebot geben lassen.
Daten:
Nun beginnt die eigentliche Antragsstrecke. Sie sehen am oberen Ende der Seite die Anzahl der Schritte. Dort sehen Sie auch die Sonderpunkte für Vermieter und Gruppen/WEG.
Im ersten Punkt geben Sie immer Ihre Daten ein
Sollten Sie Ehepartner, Gruppen gewählt haben, müssen Sie diese nun eintragen.
Bei einer WEG wird der Name der WEG abgefragt.
Vorhaben:
Nun kommt der eigentliche Punkt der Förderung, das Vorhaben. Hier müssen Sie lediglich die Anzahl der Ladepunkte angeben, die Sie planen, mit diesem Antrag zu beantragen. Es macht Sinn, bei 2 Ladepunkten auch direkt 2 Ladepunkte anzugeben, wenn diese an einem Standort vorgesehen sind. Bei mehreren Standorten, müssen Sie auch mehrere Anträge stellen, genauso, wenn Sie die Anzahl der Ladepunkte an einem Standort erhöhen möchten. In dem Fall müssen Sie ebenfalls einen zusätzlichen Antrag stellen und hier die zusätzlichen Ladepunkte angeben. Nach der Anzahl der Ladepunkte wählen Sie den Standort, hier ist wichtig, dass Sie pro Antrag nur einen Standort wählen können. Sind Ihre Adresse und der Standort identisch, lässt sich der Standort per Häkchen automatisch ausfüllen.
Beihilfe
Der Punkt Beihilfe kommt nur bei Anträgen, die Sie als Vermieter gestellt haben. Dort müssen Sie angeben, ob Sie bereits und wen ja, in welchem Umfang De-minimis-Beihilfen erhalten haben. Diese sind dann einzutragen.
WEG:
Für die Antragsteller einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird nun der Nachweis der Vollmacht verlangt, sowie die Liste der Eigentümer.
Zusammenfassung:
Wenn Sie bis hier hin alles Ausgefüllt haben, erhalten Sie nun eine Zusammenfassung zur Kontrolle. Sollte alle korrekt sein, können Sie nun den Antrag abschicken.
Bestätigung:
Sie sehen jetzt hier zum einen Ihre Referenznummer und zum anderen auch das Datum bis wann Sie die Auszahlung beantragen können, bzw. mit dem Vorhaben abgeschlossen haben müssen.
Zusage:
Geschafft, der Antrag ist jetzt gestellt. Sobald Sie jetzt eine Mail der KFW mit dem Betreff ” Neue Informationen im KFW-Zuschussportel” können Sie sich dort den Status anzeigen lassen und sehen dann nach dem Einloggen im oberen Bereich den Status, bei dem dann “Zusage” stehen sollte. Damit haben Sie sich jetzt die 900€ pro Ladepunkt, aus dem Topf reserviert und können nun das Vorhaben beginnen und zusätzlich können Sie auf dieser Seite weitere Zuschüsse beantragen, sollte sich z.b die Anzahl der Ladepunkte erhöhen oder ein weiterer Standort beantragt werden soll.
Anforderungen
Nachdem Sie sich das Geld aus dem Fördertopf gesichert haben, kommen wir zu den Anforderungen die Sie und die Wallbox erfüllen müssen.
Wer gefördert wird, haben wir ja schon im Antragsabschnitt beschrieben, wichtig nochmal der Hinweis, dass die Förderung nur für bestehende Immobilien gilt, also nicht für Neubau vorhaben. In dem Fall hat man aber den Vorteil, dass man hier die Struktur direkt so wählen kann, dass die Kosten für eine spätere Installation gering sind. Primäre geht es bei der Förderung um die private Ladeinfrastruktur für die Garage und den eigenen Parkplatz.
Was wird gefördert?
Die Förderung ist ein Zuschuss zur Inbetriebnahme eines oder mehrere Ladepunkte mit 11kW und einer „intelligenten“ Steuerung. Hier liegt auch der Hauptfokus der Förderung. Es geht nicht primär darum, private Ladeinfrastruktur zu fördern, sondern die 900€ sind der Zuschuss, für die Mehrkosten für die Steuerbarkeit des Ladepunktes. Wie diese aussieht, darauf gehen wir später im Detail nochmal ein und wir erklären auch, warum man sich keine Sorgen machen muss, dass einem der Netzbetreiber über Nacht den Strom an der Wallbox unterbrochen hat und Sie morgens mit leerem Akku dastehen. Die Drosselung kann lediglich auf 6 kW erfolgen und auch nur maximal für 15 min. Aber dazu später mehr. Ein wichtiger Punkt ist, dass für die Förderung ein Ökostromvertrag benötigt wird. Hier gibt es schon einige Stadtwerke, welche dies als Standard anbieten und falls Sie noch keinen Ökostromvertrag haben, haben wir dazu nochmal einen extra Abschnitt, da es theoretisch auch möglich ist, statt einem Ökostromvertrag, eine PV-Anlage zu nutzen. Hier gibt es aber einige technische Herausforderungen.
Fazit:
Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.(Siehe Liste. Die Ladestationen muss sich an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden befinden und ist für folgende Gruppen: Eigentümer und Wohnungseigentümer Gemeinschaften, sowohl Mieter und Vermieter. Die Ladestation muss mit Ökostrom oder einer PV-Anlage betrieben werden. Die Förderung umfasst alle Punkte der Installation und der Wallbox selbst. Wallbox und Installation können auf separaten Rechnungen stehen, müssen in der Summe aber mindestens 900€ pro Ladepunkt ergeben. Liegt der Betrag unter 900€ pro Ladepunkt gibt es keine Förderung.
Zusätzlich finden Sie Informationen auf der KFW Seite:
Wir werden zu einigen Puntken noch ins Detail gehen.
Auswahl der Wallbox
Soweit zu den Allgemeinen Anforderungen, der wichtigste Punkt für Sie bei dieser Förderung ist die Wallbox. Wie schon gesagt, muss diese, 11kW Ladeleistung haben und steuerbar sein. Zusätzlich wird noch eine Möglichkeit für Updatebarkeit vorgeschrieben. Ob Ihre Wallbox diese Anforderungen erfüllt müssen Sie zum Glück nicht selbst prüfen, sondern die KFW hat eine Liste erstellt mit allen Wallboxen, die infrage kommen. Allerdings ist dies eine offene Liste und es ist möglich, dass es weitere Wallboxen gibt, die die Anforderungen erfüllen und dann ergänzt werden. Für das reine Laden ist jede dieser Wallboxen geeignet, es gibt vor allem Unterschiede in den Punkten, Preis, Verfügbarkeit/Lieferzeit, zusätzliche Hardware für die Kommunikation und Verknüpfbarkeit mit einer PV-Anlage, falls dies gewünscht ist.
Hier ist nun unsere Webseite speziell zum Thema der Wallbox:
https://www.ludego.com/uebersicht-der-wallboxen-fuer-die-kfw-wallboxenfoerderung-440/
Eine Liste der Wallboxen finden Sie zusätzlich auf der KFW Seite:
Ökostrom oder PV?
Hierzu werden wir die Tage eine zusätzliche Seite einrichten.
Elektriker finden
Hier geben wir in wenigen Tagen tipps, wie man doch noch einen Elektriker findet.
Solange können Sie sich hier schon mal eine Übersicht verschaffen.
https://www.elektrohandwerk.de/fachbetriebssuche.html
Auszahlung anfordern
Wenn Sie die Förderung erfolgreich beantragt haben und die Wallbox fertig installiert ist, können Sie nun die Auszahlung der Förderung beantragen. Wie dies geht sehen Sie nun hier.
Zunächst müssen Sie sich wieder einloggen und dann auf den Bereich “Auszahlung beantragen”
IdentitätsCheck
Damit Sie die Förderung erhalten können, muss die KFW nun Ihre Identität prüfen. Dies geht Primär über die Schufa, sollte es zu Abweichungen gekommen sein oder die Prüfung über die Schufa nicht möglich sein, wird es zusätzlich ein PostIdent verfahren geben. Dies kann später angefordert werden.
Auszahlung beantragen
Wenn die Identifikations erfolgreich war, sehen Sie nun alle weiteren Schritte. Zum aktuellen Zeitpunkt sind wir nur bis zum Punkt 2 Vorhaben gekommen. Die Angaben die dafür nötig sind sehen Sie auf dem nächsten Bild.
In Punkt 3 der Rechnung, werden Sie dann Ihre Rechnungen hochladen müssen. Hier ist wichtig, dass in der Summe der Rechnungen aus Wallbox und Installation mindestens 900€ pro Ladepunkt erreichen. Sollten Sie insgesamt bei einem Ladepunkt auf nur 899,99€ kommen, erhalten Sie keine Förderung.
In Punkt 4 Bankverbindung, werden Sie dann die Bankverbindung für die Auszahlung eingeben müssen.
In Punkt 5 werden Sie vermutlich einige Fragen zur Statischen Auswertung der Förderung beantworten müssen.
In Punkt 6 sehen Sie dann wieder die Zusammenfassung und in Punkt 7 erhalten Sie dann die Bestätigung.
Anschließend erhalten Sie dann die Auszahlung.
Besonderheiten
Hier gehen wir auf spezielle Fälle oder Konstellationen ein.
FAQ
Die Seite der KFW reagiert nicht, bzw. reagiert sehr langsam.
Aktuell gibt es eine hohe Zahl an Anfragen, versuchen Sie es entweder später nochmal oder laden Sie die Seite neu. Achten Sie auch darauf, dass Sie nach 5min automatisch ausgeloggt werden.
Was kann ich machen, wenn mein Vermieter oder meine WEG gegen eine Wallbox ist?
Dann haben Sie Glück, den seit 01.12.2020 gibt es für Mieter ein Recht auf Ladeinfrastruktur. Solange Sie die kosten für die Installation und die Wallbox tragen, kann Ihr Anspruch auf die Installation nicht abgelenht werden. https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/WEG-Reform/WEG-Reform_node.html
Es empfielt sich aber trotzdem, mit weiteren Parteien zu sprechen und ggf im Rahmen dieser Förderung die Kosten für die Zuleitungen und die Anschlüsse auf mehrere zur Verteilen, damit Sie nicht jetzt die höheren Kosten tragen müssen und spätere Mieter einfach von den gelegten Leitungen profitieren können.
Ist die KFW Förderung mit anderer Förderungen kombinierbar?
Nein, und gerade bei der NRW Förderung für Ladestationen, ist NRW Förderung zu bevorzugen, da Sie weniger Vorgaben macht und einem eine freie Wallbox Wahl ermöglicht.
Muss ich bereits bei der Beantragung der Förderung einen Ökostromvertrag haben?
Nein, Sie sollten nach der Beantragung der Auszahlung zum frühstmöglichen Zeitpunkt Ihren aktuellen Vertrag kündigen und oder zu einem Vertrag mit Ökostrom wechseln. https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/
Brauche ich für die Förderung ein Elektroauto?
Nein, die Förderung ist unabhängig ob Sie bereits ein Elektroauto besitzen oder nicht. Wir helfen Ihnen aber gerne dies zu ändern.
Wo finde ich Informationen zu Elektroautos?
Dazu können Sie sich auf unserer Fibel erst mal allgemein informieren:
https://www.ludego.com/elektroautofibel/
In unserem Konfigurator eine Übersicht der aktuellen Fahrzeuge bekommen:
Oder auf unserer Reservierungsseite die Informationen zu kommenden Elektroautos: