Informationen zur Erhöhung des Umweltbonus und zur „Innovationsprämie“

Update 16.12.2023

Am 17.12.2023 soll der aktuelle Umweltbonus mit sofortiger Wirkung beeendet werden. Es sollen kein weiterführen mit verringerten Beträgen geben. Anträge waren nur noch bis dahin möglich und sollen wohl laut Ministerium auch wenn korrekt gestellt, bewilligt und ausgezahlt werden. Wir erwarten in den kommenden Tagen entsprechende Reaktionen von den Herstellern, in wieweit hier Preise und Konditionen angepasst werden.

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Elektromobilitaet/20231216_foerderende.html

Zusammenfassung der neuen möglichen Förderung für Elektroautos ab 2023 2.0:

Nachdem es in den letzten Monate einiges an hin und her zwischen den Fraktionen gab, gibt es nun wohl wieder eine etwas konkretere Vorstellung für den Fortbestand der Förderung. PHEV sollen aber wohl immer noch ab 2023 nicht mehr gefördert werden. Von einer Verlägerung der Haltefrist von 6 auf 12 Monaten, 3ist aber kein Wort mehr zu finden.

  1. Absenkung der Förderung von 6000€ auf 4500€ bzw von 5000€ auf 3000€ ab Zulassung 2023

Nachdem es erst hieß, die Förderung soll auf 4000€ gesenkt werden und dann für alle Fahrzeuge bis zu einem Preis vom 65.000€ gelten, wird nun wohl sowohl das System von über und unter 40.000€ netto beibehalten also auch zwei Förderungen in Höhe von 4500€ für Fahrzeuge unter 40.000€ netto Listenpreis und 3000€ für Fahrzeuge über 40.000€ Listenpreis.

  1. Absenkung des Herstelleranteils

Es soll nun wohl nicht nur der Staatlich Anteil der Förderung sinken, sondern auch der Anteil des Herstellers. Hier wird die Hälfte des jeweiligen Förderbetrags vom Staat, 4500/3000€ als netto Herstelleranteil genommen. Also 2250€ netto / 2677,5€ brutto bzw. 1500€ netto / 1785€ brutto. Aktuelle Bestellungen sollten gleich bleiben, aber manche Hersteller könnten nun anfangen die Rabatte weiter zu senken. Hersteller die keinen zusätzlichen Rabatt geben , wie z.b Tesla werden dann vermutlich zum Jahreswechsel umstellen, bzw. ab dem Zeitpunkt an der einen Lieferung für 2022 ausgeschlossen ist.

Die gesamte Förderung fällt dem nach von 9570€ / 7975€ auf  7177,5€ / 4785€ und damit um 2392,3€ / 3190€ gegenüber der vorherigen kombinierten Förderung.

  1. Ab 01.09.2023

Bis zum 01.09.2023 sehen wir nun also „nur“ die Absenkung der Förderung.

Ab einer Zulassung am 01.09.2023 wird die Förderung nur noch für Privatpersonen möglich sein eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. 

Hier bleibt bei Nutzfahrzeugen dann ggf. das Ausweichen auf Förderungen der Bundesländer wie die 8000€ in NRW

  1. Ab 01.01.2024

Nur noch Förderung von Fahrzeugen mit Nettolistenpreis bis 45.000€

Senkung der Förderung von 4500€ Bafa und 2250€ netto Herstelleranteil, auf 3000€ bafa und 1500€ netto Herstelleranteil.

Wenn Sie ab dem 1.1.2024 bestellen bekommen Sie insgesamt 2392,50€ weniger Förderung. Kunden Sie vorher bestellt haben und noch den höheren Herstelleranteil erhalten haben, bekommen 1500€ weniger Förderung.

Hier ist eine PDF in der alle PKW aufgeführt sind, die Ab einer Zulassung 2024 keine Förderung mehr erhalten: PKW die ab 2024 keine Förderung mehr bekommen

Fazit:

Schwierig, zum einen Fallen PHEV nun endlich aus der Förderung, zum anderen sind die Zeiträume angesichts der Lieferzeiten doch ggf. noch zu knapp, gerade wenn man als Gewerbetreibender ab dem 01.09.23 dann leer ausgeht. Die Struktur der Förderung ist beibehalten. Ein Punkt der hier leider noch offen ist, ist der Fördertopf, dieser könnte nämlich jetzt schon mit der Menge der aktuell offenen Bestellungen aufgebraucht sein. Dies wäre dann zwar Bestandsschutz aber so ist es leider nicht kommuniziert. Wir erkennen zwar auch die Besonderheit der aktuellen Lage, aber  gerade jetzt müssen wir auch die kritischen Investitionen in die Zukunft vorführen. Lassen wir uns abschließend überraschen, was am Ende tatsächlich in den Förderrichtlinien steht.

Der neue Umweltbonus und die Innovatiosnprämie ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden

https://www.bundesanzeiger.de/

„Der Herstelleranteil soll von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt bleiben. Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Es sollen alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren, die Innovationsprämie erhalten können: reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Diese Maßnahme soll befristet bis 31. Dezember 2021 eingeführt werden.“

Quelle: Bafa

Nach 2021?

Zwar wurde die aktuelle Förderrichtlinie noch nicht erweitert, aber es gab bereits 2020 die Bestätigung die Förderung in der jetzigen Höhe, bis 2025 weiter laufen zu lassen. Hier die Aussage dazu:  

“Um den Hochlauf von Elektrofahrzeugen weiter zu unterstützen und den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, wird die Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert.”

www.bundesregierung.de/

Die vier wichtigsten Informationen und Änderungen sind:

  1. Die Förderung gilt Rückwirkend für alle Fahrzeuge ab der Zulassung vom 04.06.2020
  2. Die Förderung wird erst nach der Zulassung beantragt und ist nicht mehr Zweiteilig.
  3. Die Förderung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Zulassung beantragt werden.
  4. Gebrauchtwagen/Tageszulassungen und EU-Fahrzeuge sind jetzt unter bestimmten Bedingungen förderfähig.

Zusätzlich für („Innovationsprämie“) im Rahmen des Konjukturprogramms 2020

  1. Verdopplung des Anteil der Föderung vom Staat von 3000€ auf 6000€ zusätzlich zu dem 3000€ netto vom Hersteller bei Fahrzeugen unter 40.000€ netto
  2. Verdopplung des Anteil der Föderung vom Staat von 2500€ auf 5000€ zusätzlich zu dem 2500€ netto vom Hersteller bei Fahrzeugen über 40.000€ netto bis 65.000€ netto.
  3. Auch die Förderungen für für Gebrauchtwagen und Plug-in Hybride wird verdoppelt.

Alle wichtigen Informationen gibt es über diese Seite der Bafa: Link

Hier gibt es die direkt Hauptseite mit Antragsformularen. Die wichtigste Änderung bezüglich des Ablaufes, ist dass die Förderung erst nach der Zulassung beantragt werden kann und es kein zweistufiges Verfahren mehr gibt.:Link

Für  offene Umweltbonusanträge gibt es hier weitere Informationen wie damit umzugehen ist.:Link

Liste der förderfahigen Fahrzeuge:Link

Hier können Sie den Antrag auf Förderung stellen, beachten Sie, dass dies nun erst nach der Zulassung möglich ist: Link

Alte Förderung:

Maximal 4480€, welche sich zusammensetzten aus:

2380 € (2000 € netto) Herstelleranteil

2000 € Bundesanteil welchen man bei der Bafa beantragen kann.

100 € für AVAS ( künstliches Fahrgeräusch bis 30km/h) falls vorhanden

In Summe 4480 €

Neue Förderung („Innovationsprämie“) im Rahmen des Konjukturprogramms 2020

Maximal 9580€ für Elektroautos unter 40.000 € netto Grundpreis, über 40.000 € sind es 8000€

Zusammensetzung bei unter 40.000€:

3480€ (3000€ netto) Herstelleranteil

6000€ Bundesanteil welchen man bei der Bafa beantragen kann.

100 € für AVAS ( künstliches Fahrgeräusch bis 30km/h) mit Einschränkung siehe unten

In Summe 9580 €

Zusammensetzung bei über 40.000€:

2900€ (2500€ netto) Herstelleranteil

5000€ Bundesanteil welchen man bei der Bafa beantragen kann.

100 € für AVAS ( künstliches Fahrgeräusch bis 30km/h) falls vorhanden

In Summe 8000€

Förderung für Gebrauchtwagen:

Mit der neuen Förderung ist es jetzt möglich, auch Fahrzeuge fördern zu lassen, die bereits einmal zugelassen worden sind. Allerdings sind aktuell die Anforderungen für manche Fahrzeuge etwas höher als für andere, dazu mehr in den Rechenbeispielen.

Hier die gelten Einschränkungen:

1. Maximal 12 Monate zugelassen gewesen sein.

2. Erstzulassung nach dem 4. November 2019 oder später, zweite Zulassung erst nach dem 04.06.20

3. Maximale Laufleistung von 15.000km(dies ist mit diesem Formular, welches auf der Bafa Seite erhältlich ist durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen:Bafa-Seite)

4. Darf noch keine Förderung erhalten haben, also weder Bafa noch eine anderen Förderung aus dem EU-Ausland.

5. Der gesamte Bruttopreis des Gebrauchtwagens inkl. aller Optionen, darf nicht höher sein, als 80% des ursprünglichen Bruttopreis inkl. aller Optionen und es müssen zusätzlich 2500€ netto Herstelleranteil zum Abzug gebracht werden.

Bei Gebrauchtfahrezeugen mit Ausstattungen, muss einer der folgenden Dokumentation erbracht werden, um den Preis von nur noch 80% des ursprünglichen Listenpreises nachzuweisen:

  • der Neufahrzeugrechnung,
  • eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder
  • durch eine Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung erbracht werden.
  • Übersicht der Bafa: Link

6. Ein zusätzlicher Herstelleranteil von 2500€ netto wird verlangt.

7. Unabhänging vom Listenpreis, beträgt die Förderung nur 2500€ anstatt bei Fahrzeugen unter 40.000 netto, 3000€. Durch die Innovationsprämie auf 5000€ verdoppelt.

Rechnenbeispiele für Gebrauchwagen:

Es gab am Anfang unterschiedlichen Angaben, wie die Förderung gerechnet wird, bzw. der Preis den das Fahrzeug haben muss um gefördert zu werden. Speziell zusätzliche Ausstattung fand keine Beachtung und erschwerte das erreichen der 80%. Seit dem 07.05.2020 gibt es eine Anpassung der Förderrichtlinie wie folgt:

Statt:

“Für Gebrauchtfahrzeuge beträgt der Netto-Listenpreis wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des BAFA-Listenpreises.” Stand 18.02.2020 Link 

Gilt nun:

Für Gebrauchtfahrzeuge beträgt der maximal förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). Stand 07.05.2020Link

Daher gilt jetzt:

Beispiel1: Seat Mii eletric 20.650+1400 Zubehör(CCS, Winterpaket und Assitenzpaket)=22.050 (19% MwSt.)

22050/100*80=17.640

17.640-2975(2500€netto)=14665

Sie würden dann jetzt zusätzlich Förderung 5000€ bekommen.

Dem gegenüber steht ein aktueller Neuwagenpreis mit Rabatt bei uns z.b 17.899€.

Sie sehen also, dass es schon mit den 80% knapp ist, aber durch die zusätzlichen 2500€ ist es bei Kleinwagen fast unmöglich die Preise als Händler zu ermöglichen.

Schauen wir nun bei einem teuerer Elektroauto:

Beispiel2:

Ampera-e Ultimate 48.385€ (19% MwSt.)

48.385€/100*80=38.708€

38.708-2975(2500€netto)=35.733€

Sie würden dann jetzt zusätzlich Förderung 5000€ bekommen.

Dem gegenüber steht ein aktueller Neuwagenpreis mit Rabatt bei uns zwar 38.049€( aber mit Farbe und Preiserhöhung)  die Fahrzeuge waren am Anfang der Preissenkung dieses Jahres für 34-35.000€ zu bekommen, also ist es hier realistisch auch ein Angebot zu rechnen, was die Förderung bekommt.

Hinweis zum Leasing:

Neben der Kalkulations der Leasing mit und ohne Herstellanteil, welche für den Antrag benötigt wird, muss nun auch die Haltedauer beachtet werden. Im Barkauf gilt weiterhin eine mindestest Haltedauer von 6 Monaten. Beim Leasing gibt es eine Verringerung der Förderung wenn das Leasing unter 24 Monaten liegt. Bis 11 Monate gibt es nur 1500 € für Fahrzeuge unter  40.000€ netto Grundpreis und für über 40.000€ nur 1250€ bis 23 Monate gibt es nur 3000€ und 2500€.

Hinweis zur AVAS(Fußgängerwarngeräusch):

Die Förderung wird nur noch für Zulassungen bis zu 30. Juni 2021 möglich, danach gibt es keine Förderung für AVAS mehr.

Die 100€ AVAS Förderung gibt es nur, wenn das AVAS im Kaufvertrag oder der Rechnung des Fahrzeues aufgeführt ist und das Fahrzeug auch über ein AVAS System verfügt. Allerdings gibt es nun eine Einschränkung, so muss das Fahrzeug vor dem 01.07.2019 vom Herstellertypesiert worden sein, in dem Fall gibt es noch bis zum 31.06.2021 die 100€ AVAS Förderung. Sollte das Fahrzeug wie z.b der Peugeot e-208 oder der e-2008 erst nach dem 01.07.2019 Typisiert worden sein, gibt es die Förderung nur bis zum 19.02.2020.

In den Förderrichtlinien steht das Ganze dann So:

“Zusätzlich ist förderfähig der Erwerb eines AVAS, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde. Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.“

Wir haben leider noch keine vollständige Liste der Fahrzeuge welche nach dem 1.7.19 Typisiert worden sind, aber geht hauptsächlich um Fahrzeuge, die erst 2020 auf den Markt gekommen sind. Der e-Up und Co z.b ist als Benziner schon vor 2019 Typesiert worden, daher bekommt er noch die 100€ AVAS Förderung, wenn man den 155€ die e-Sound Option ausgibt. Bei Facelifts zählt wohl auch das ursprüngliche Datum und nicht die Einführung der neuen Version. Also ID.3 und Model Y wären klar nach dem 01.07.2019 Typesiert und bekämen keine AVAS Förderung mehr.

Hier ergänzen wir bei Zeiten die Liste alles Fahrezeuge, die keine Förderung mehr bekommen, bzw welche eine Bekommen, je nachdem was kürzer ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen

Damit eine Förderung mit dem Umweltbonus kombiniert werden kann, muss zwischen der Bafa und dem jeweiligen Fördergeber(Bundesland, KFW etc) eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen werden.

Folgende Förderprogramme lassen sich aktuell mit dem Umweltbonus kombinieren lassen:

  • Sofortprogramm Saubere LuftBMU
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und MobilBMU
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMVI
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMVI
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin)
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Warnung vor Betrug und Fallen um die Förderung beim Elektroautokauf

Gerade bei gebrauchten Elektroautos aus dem Ausland / EU-Fahrzeuge muss man folgende Dinge beachten:

  1. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen ohne Zulassung?

Der Begriff Neuwagen ist leider unterschiedliche definiert, so versteht der Gesetzgeber unter Neuwagen, ein Fahrzeuge nicht älter als 12 Monate vom Zeitpunkt der Produktion und unter 0/10km. Eine Zulassung ist in dem Zusammenhang aber Irrelevant und sagt nichts aus, ob das Fahrzeug ein Neuwagen ist. Tageszulassungen sind z.b. theoretisch auch Neuwagen. Aber in den Förderungen für Elektroautos trennt die Zulassung, Neuwagen von Gebrauchtwagen. Also kann es sein, dass es sich bei einem Fahrzeug um einen Neuwagen handelt, aber für die Förderung um einen Gebrauchtwagen.  

Daher immer prüfen und bestätigen lassen, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen ohne Zulassung handelt. Wenn das Fahrzeug eine Zulassung hat, gelten die höheren Anforderungen für die Förderung von Gebrauchtwagen. Bei EU-Fahrzeugen ist es üblicherweise fast unmöglich, Fahrzeuge ohne Zulassung zu erwerben, da die Hersteller, die Händler zu einer Zulassung im Land des Händlers auffordern.  

  1. Entspricht der Preis des Fahrzeuges dem Betrag der Bafa?

Die höheren Anforderungen von 80% des ursprünglichen Listenpreises + Optionen und die zusätzlichen Herstelleranteil von 2500€ netto machen es EU-Fahrzeuge recht schwierig, die Förderung zu erhalten, daher prüfen Sie immer ob der Preis den Sie bezahlen, auch förderfähig ist. Lassen Sie sich hier am besten die Förderfähigkeit des Angebotes bestätigen.

 

  1. Entspricht die Bezeichnung des Fahrzeuges dem auf der Bafa-Liste?

Je nach Hersteller gibt es innerhalb der EU unterschiedlich Bezeichnungen des Fahrzeuges, bzw. eine andere Reihenfolge. So heißt in Österreich z.b die mittlere Ausstattung der ZOE ZEN, während diese in Deutschland aktuell Experience heißt. Wenn das Fahrzeug auf der Rechnung keinem Fahrzeug auf der Bafaliste entspricht, ist hier auch keine Förderung möglich.

 

  1. Kosten für den Nachweis bei Gebrauchtwagen

Um die Förderung als Gebrauchtwagen zu erhalten, benötigen Sie den Nachweis über die km des Fahrzeuges und neuerdings einen Nachweis über den ursprünglichen Preis des Fahrzeuges, hier können kosten zwischen 80€-200€ entstehen, zusätzlich ist das Vorführen des Fahrzeuges notwendig.

 

FAQ:

Wo steht, dass Gebrauchtfahrzeuge, nur 2500€ anstatt der 3000€ bekommen, obwohl Sie ursprünglich unter 40.000€ netto lagen?

Diese Information finden Sie in den Förderrichtlichen, welche hier einehbar sind:https://www.bundesanzeiger.de

In der 2ten Zeile über Abschnitt 5 steht folgende Formulierung:
“Im Fall der zweiten Zulassung gelten die Fördersätze für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro bis zu maximal 65 000 Euro entsprechend.”

Mein Fahrzeug wurde vor der Veröffentlichung der Förderung bestellt und zugelassen.

In dem Fall ist die Zulassung nach dem 04.11.2019 relevant.

Meine Bestellung enthält nur den alten Herstelleranteil von 2380€

In dem Fall werden zurerst alle Rabatte addiert und es ist nur noch entscheident, dass Sie über die 3570€ gesamt Rabatt kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die meisten Hersteller gerade dabei eine Gutschrifft über 1000€ netto zu erstellen. Damit erhalten Sie ebenfalls die Förderung,

Mein Antrag wurde schon gestellt.

In dem Fall wird die Bafa von sich aus prüfen, welche Förderung sie bekommen werden. Sollten Sie nur die kleine Förderung erhalten, da der Rabatt nicht ausreichend ist, wird sich die Bafa bei Ihnen melden und Sie haben die Möglichkeit hier über den Händler eine zusätzliche Gutschrift der fehlenden 1000€ netto zuerhalten. Anschließend bekommen Sie dann die höhere Förderung.

Wie oft darf ich die Förderung beantragen?

Die Förderung ist nur auf einmal pro Fahrzeug beschränkt, Sie selbst können sich 100 oder mehr elektroautos kaufen und für jedes die Förderung erhalten.

Wo bekomme ich ein Elektroautos für das ich eine Förderung bekommen kann?

Dazu gehen Sie am besten in unseren Übersicht und Konfigurieren sich Ihr Wunschelektroauto: https://www.ludego.com/shop/

Eine Übersicht aller Förderungen finden Sie hier:Link

Haben Sie weitere Fragen bezügliche der Förderung?

E-mail: Info@ludego.com

Tel:+49-2241-261557-0

oder nutzen Sie unser Kontaktformular:


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