VW e-UP

Beschreibung

Leistung: 60 kW/82Ps

Reichweite (min/durchschnitt): 90 km / 110 km

Batteriemiete: nein

Akku-Kapazität: 18,7 kWh

Höchstgeschwindigkeit: 130 km/h

Beschleunigung (0-100 km/h): 12,4

max. Drehmoment: 210 Nm

Sitze: 4

Kofferraum: 250 Liter

Gewicht(kg) 1214

Zuladung(kg) 361

L / B / H(mm) 3540 / 1910 / 1492

Lademöglichkeiten:

Anschlüsse Standard: Typ 2 1-Phasig 3,7 kW

Anschlüsse Optional: CCS

Phasen: 1

Ladezeiten in Stunden:

Schuko 2,3 kW: 8,5 h

Wall-box 3,7 kW: 5,5 h

Ladesäule 11kW: 5,5 h

Ladesäule 22 kW: 5,5 h

Schnelllader möglich: Optional

Schnellladung bei 50 kW (80 %): 0,5 h

Der UP elektrifiziert. Der e-UP als kleiner Bruder des e-Golf bietet viel Gewohntes aber auch wenig Innovatives. Seine knapp bemessene Reichweite von um die 100 km bietet leider wenig Luft nach oben und reduziert das Anwendungsgebiet auf Zweitwagen für die Innen- oder Vorstadt. Aber für tägliche Pendelstrecken von bis zu 60 km ist er damit durchaus geeignet. Auch für Lieferdienste wie Pizzaboten bietet eine Alternative die unempfindlich gegen ständiges Start und Stopp ist und so kann der e-Up 3 bis 4 mal länger als eine Verbrennervariante genutzt werden können.

Und sollte man doch mal wieder mit dem Auto nach Spanien fahren wollen, bietet VW jedem e-UP Käufer eine Mobilitätsgarantie, mit der man 30 Tag im Jahr einen kostenlosen Ersatzwagen für längere Strecken bekommt.

Circa.  5 Monate Lieferzeit

Inzahlungnahme:

Volkswagen zahlt bei der Bestellung für bestimmte Neuwagen eine Inzahlungnahmeprämie bei Rückgabe eines Volkswagens oder eines PKW einer Fremdmarke (alle Hersteller, außer Seat, Audi, Skoda, Porsche oder VW Nfz).

Die Inzahlungnahme ist an folgende Bedingungen von VW geknüpft:

Namens- und Adressidentität des Bestellers. Das Altfahrzeug muss bei Zulassung des Neufahrzeugs mindestens 4 Monate auf den Besteller zugelassen sein. Altfahrzeuge dürfen nicht vor der Erstellung des Neuwagenvertrags abgemeldet werden.

Außerdem benötigen wir folgende Unterlagen zusätzlich zum Vermittlungsvertrag:

Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief) vom Altfahrzeug (Vorder- und Rückseite).

Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) vom Altfahrzeug (Vorder- und Rückseite)

Ab einem Fahrzeugwert von 1.000.-€ DEKRA-Minderwertgutachten (Feststellung der Mängel und Beschädigungen, überschlägige Ermittlung der erforderlichen Instandsetzungskosten und der daraus resultierenden Minderwert.) und Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Altfahrzeug vor Bestellung

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